From arbeitsrecht
Drafts German labor law declaratory action documents under KSchG §4 and ZPO §256, combining specific and general claims with evidence and reasoning.
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/arbeitsrecht:kueschk-allgemeiner-und-besonderer-feststellungsantragThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Erklärung des Unterschieds zwischen dem punktuellen Feststellungsantrag nach Paragraf 4 Satz 1 KSchG und dem allgemeinen Feststellungsantrag nach Paragraf 256 ZPO als Schleppnetz-Antrag; Formulierungsvorschlaege; warum beide Anträge gestellt werden sollten.
Allgemeiner und besonderer Feststellungsantrag und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Der punktuelle Antrag bezieht sich nur auf die konkrete angegriffene Kündigung:
"Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom [DATUM], zugegangen am [DATUM], nicht aufgelöst worden ist."
Merkmale:
Praktisches Problem: Stellt der Arbeitgeber während des Verfahrens eine zweite Kündigung aus, wäre dafür ein neuer punktueller Antrag erforderlich — mit neuer Drei-Wochen-Frist!
Der allgemeine Antrag erfasst alle Beendigungsgründe:
"Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch andere Beendigungsgründe aufgelöst worden ist, sondern über den [DATUM] hinaus zu unveränderten Bedingungen fortbesteht."
Merkmale:
In der Praxis werden regelmäßig beide Anträge kombiniert gestellt:
Fehlt der allgemeine Feststellungsantrag, kann der Arbeitgeber durch eine weitere Kündigung oder andere Beendigungsgründe die Rechtshängigkeit aushebeln.
Antrag 1 (punktuell): "Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 15. Januar 2025, zugegangen am 15. Januar 2025, nicht aufgelöst worden ist."
Antrag 2 (allgemein): "Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch andere Beendigungsgründe aufgelöst worden ist und über den 31. März 2025 hinaus zu unveränderten Bedingungen fortbesteht."
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin arbeitsrechtDrafts attorney's complaints for dismissal protection (Kündigungsschutzklage) under German labor law. Generates a ready-to-use draft with claims, reasoning, and appendix logic from facts, legal norms, evidence, and requests.
Generates a draft Feststellungsklage under §55 SGG for self-represented litigants in German social courts. Structures the complaint with facts, legal basis, evidence, and attachments.
Drafts termination protection lawsuit filings (German §4 KSchG) with legal reasoning, evidence, and relief requests; provides deadline and risk assessment.