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Prüft AGB-Klauseln in Bauträgerverträgen auf Wirksamkeit, Beweislastumkehr und Tatsachenbestätigungen. Zerlegt Klauseln nach Befund, Norm, Benachteiligung und Gegenargument mit Fristen- und Risikoampel.
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Bauträgerverträge bleiben regelmäßig AGB, auch wenn der Notar den Entwurf formuliert oder die Urkunde feierlich verlesen wird. Individualabrede liegt nur vor, wenn der konkrete Klauselinhalt ernsthaft zur Disposition stand.
Bauträgerverträge bleiben regelmäßig AGB, auch wenn der Notar den Entwurf formuliert oder die Urkunde feierlich verlesen wird. Individualabrede liegt nur vor, wenn der konkrete Klauselinhalt ernsthaft zur Disposition stand.
§§ 305, 305c Abs. 2, 306, 307 Abs. 1/2, 308 Nr. 4, 309 Nr. 1, Nr. 2 lit. a, Nr. 7, Nr. 8 lit. b, Nr. 12 lit. a/b, Nr. 13, Nr. 15, 310 Abs. 3, 315, 444, 639, 650m Abs. 2, 650u, 650v BGB; §§ 3, 7, 12 MaBV; § 17 BeurkG.
Keine geltungserhaltende Reduktion zugunsten des Bauträgers. Bei Verstoß gegen AGB-Recht sauber § 306 BGB anwenden: Klausel fällt, Vertrag bleibt mit gesetzlicher Lage bestehen. Bei mehrdeutigen Klauseln kundenfeindlichste Auslegung im Kontrollschritt nutzen.
§ 315 BGB hilft nur, wenn der Vertrag überhaupt eine wirksame Leistungsbestimmung zulässt. Im Bauträgervertrag müssen Änderungsvorbehalte den Anlass, den betroffenen Leistungsbereich, den Gleichwertigkeitsmaßstab, die Informationspflicht und die Auswirkung auf Preis, Bauzeit und WEG-Unterlagen benennen. Ein bloßes „gleichwertig nach Wahl des Bauträgers“ ist für Verbraucher besonders gefährlich, wenn Prospekt, Bemusterung und Baubeschreibung konkretere Erwartungen geweckt haben.
| Klausel | Befund | Norm | konkrete Benachteiligung | Gegenargument | Antwort | neue Fassung |
|---|
Jede Tabellenzeile muss den Originalwortlaut oder die Klauselnummer nennen.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bautraegervertrag-prueferAnalyzes pre-formulated clauses in building contractor contracts under German AGB law (BGB sections 305-309). Produces a clause matrix with legal classification, risk assessment, and suggested rewrites.
Analyzes Bauträgervertrag (developer contract) cases: consumer protection, MaBV, AGB, and acceptance (Abnahme). Outputs a structured legal memorandum with risk assessment and next steps.
Workflow for consumer review of German property developer contracts (Bauträgervertrag). Organizes documents, identifies gaps, and produces structured outputs.