From bautraegervertrag-pruefer
Prüft Beurkundung, Verbraucherfrist, Notar und Bezugsurkunden in Bauträgerverträgen auf Form- und Fristfehler, erstellt Checkliste und Schreiben an Notariat.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/bautraegervertrag-pruefer:beurkundung-verbraucherfrist-notar-und-bezugsurkundenThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Dieser Skill prüft, ob der notarielle Rahmen den Verbraucher wirklich schützt: vollständiger Entwurf, richtige Anlagen, rechtzeitige Überlassung, wirksame Bezugsurkunden, Belehrung und Vollzug.
Dieser Skill prüft, ob der notarielle Rahmen den Verbraucher wirklich schützt: vollständiger Entwurf, richtige Anlagen, rechtzeitige Überlassung, wirksame Bezugsurkunden, Belehrung und Vollzug.
§§ 125, 305c Abs. 2, 307, 308 Nr. 4, 309 Nr. 12, 311b Abs. 1, 650u BGB; § 13a BeurkG; § 17 Abs. 1 und Abs. 2a BeurkG; §§ 14, 19 BNotO; §§ 3, 7 MaBV.
Der Bauträgervertrag ist insgesamt beurkundungsbedürftig. Mitzubeurkunden oder eindeutig einzubeziehen sind insbesondere Baubeschreibung, Pläne, Vorvertrag, entgeltliche Reservierung mit Erwerbsdruck, Vorausleistungsabreden, Sonderwünsche vor Beurkundung und wesentliche Vollmachten. Verletzung der Form kann den Gesamtvertrag nichtig machen; Heilung erst durch Auflassung und Eintragung prüfen.
Reservierungsabreden sind nicht harmlos, wenn sie wirtschaftlichen Abschlussdruck erzeugen, einen spürbaren Betrag sichern oder bei Nichtabschluss verfallen sollen. Prüfe § 311b BGB und AGB-Recht getrennt: Ist die Reservierung Teil des Erwerbspakets, kann sie beurkundungsbedürftig sein; ist sie nur formularmäßig und ohne echte Gegenleistung ausgestaltet, drohen § 307 BGB und Rückforderung. Formheilung durch Auflassung und Eintragung löst nicht automatisch Bereicherungs-, Notarhaftungs- oder Beratungspflichtfragen für frühere Zahlungen.
Bezugsurkunden sind praktisch, aber keine Müllkippe für Hauptpflichten. § 13a BeurkG sauber prüfen: Verzicht, Identifikation, Zugänglichkeit, Belehrung. Wesentliche Vertragsbedingungen dürfen nicht so ausgelagert werden, dass der Verbraucher sie faktisch nicht erfasst.
Prüfe Hinweise auf MaBV-Abweichungen, § 650m-Sicherheit, Preisanpassung, kritische Vormerkungsvollmachten, niedrigen Grundstücksanteil, Verbraucherfrist und fehlende Anlagen. Notarhaftung nur vorsichtig und quellenhart formulieren.
Erstelle eine Beurkundungs-Checkliste mit fehlenden Anlagen, Frist-/Belehrungsfehlern, Formrisiken und einem konkreten Schreiben an das Notariat.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bautraegervertrag-prueferPrüft typische Notar-Fehler im Bauträgervertrag (Bonität, Belehrung, Pauschalpreise, Sonderwünsche) und liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortmaßnahmen.
Prüft Notarhaftung, Belehrungspflichten und Streitverkündung bei Bauträgerverträgen. Zerlegt Haftungsspur (Pflicht, Verstoß, Kausalität, Schaden, Subsidiarität) und liefert Gegenprüfung mit Fehler-, Beweis- und Fristencheck.
Prüft die Verbraucherwartefrist nach § 17 Abs. 2a BeurkG bei Grundstückskaufverträgen: Anwendungsbereich, Fristberechnung, Entwurfsversandpflicht, Ausnahmen und Haftungsfolgen.