From bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer
Prüft AnfG-Grundtatbestand und Anfechtungsberechtigte nach § 2 AnfG: vollstreckbarer Titel, Fälligkeit, Fruchtlosigkeit, Fristen, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen mit Fristen- und Risikoampel.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer:anfg-grundtatbestand-anfechtungsberechtigteThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Das Anfechtungsgesetz (AnfG) ermöglicht Gläubigern außerhalb des Insolvenzverfahrens, Vermögensverschiebungen des Schuldners rückgängig zu machen, die ihre Befriedigung vereiteln oder erschweren. Zentraler Unterschied zur Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO): hier handelt der einzelne Gläubiger mit eigenem Vollstreckungstitel.
Das Anfechtungsgesetz (AnfG) ermöglicht Gläubigern außerhalb des Insolvenzverfahrens, Vermögensverschiebungen des Schuldners rückgängig zu machen, die ihre Befriedigung vereiteln oder erschweren. Zentraler Unterschied zur Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO): hier handelt der einzelne Gläubiger mit eigenem Vollstreckungstitel.
Voraussetzungen:
Prüffragen:
Anfechtungsgegner ist, wer die anfechtbare Rechtshandlung vorgenommen hat oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wurde.
Definition: Jedes Handeln oder Unterlassen des Schuldners, das rechtlich erheblich ist und sein Vermögen zu Lasten der Gläubiger verändert.
Beispiele:
Die Anfechtung erfolgt durch Erhebung einer Anfechtungsklage (§ 13 AnfG) oder durch Widerspruch in der Zwangsvollstreckung.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
Anfechtung einer Willenserklärung nach Paragraf 119 oder 123 BGB, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Paragraf 812 folgende BGB, Gläubigeranfechtung nach dem Anfechtungsgesetz und Insolvenzanfechtung nach Paragraf 129 folgende InsO sind getrennte Anspruchssysteme. Zuerst Anspruchsberechtigter, Anfechtungsgegner, Rechtshandlung, Benachteiligung, subjektive Merkmale, Frist und Rechtsfolge bestimmen. Eine Entscheidung aus einem anderen System nur nach ausdrücklicher Prüfung ihrer Übertragbarkeit verwenden; jedes Zitat benötigt Gericht, Datum, Aktenzeichen, tragende Aussage und Quelle.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prueferChecks prerequisites for out-of-insolvency creditor avoidance under German AnfG: enforceable title, due claim, creditor detriment, deadlines, form, jurisdiction, legal remedy, and immediate measures. Outputs deadline and risk traffic light.
Prüft Insolvenzanfechtungsrechte nach §§ 129–142 InsO (kongruente/inkongruente Deckung, Vorsatzanfechtung, unentgeltliche Leistung, Gesellschafterdarlehen) und erstellt einen verwertbaren Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
Prepares insolvency avoidance lawsuits (Anfechtungsklage) under §§ 129-147 InsO. Drafts complaint outlines with legal elements, evidence plans, and risk matrices for Insolvencyverwalter.