From bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer
Calculates thresholds, amounts, and variants for aggravated liability under §819 BGB (bad faith) in enrichment and contestation law. Provides a calculation table with control questions.
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/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer:verschaerfte-haftung-819-bgb-bosglaeubigkeitThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
1. Wann hatte der Empfänger Kenntnis vom Mangel des Rechtsgrundes (§ 819 Abs. 1 BGB)?
§ 819 Abs. 1 BGB (Bösgläubigkeit: Kenntnis des Mangels) — § 819 Abs. 2 BGB (Gesetz-/Sittenverstoß) — § 818 Abs. 3 BGB (Entreicherungseinrede: ausgeschlossen) — § 818 Abs. 4 BGB (Rechtshängigkeit) — § 292 BGB (Haftung bei Pflicht zur Herausgabe) — §§ 987–993 BGB (EBV, entsprechend) — § 817 S. 1 BGB (verbotener Zweck beim Empfänger)
Voraussetzung: Positive Kenntnis der Tatsachen, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt. Grob fahrlässige Unkenntnis genügt nach dem Gesetzeswortlaut nicht (str.).
Zeitpunkt: Kenntnis muss nicht bei Empfang vorliegen; spätere Kenntnis führt zur verschärften Haftung ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung.
Ist der Empfang der Leistung mit einem Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verbunden (§ 817 S. 1 BGB), tritt die verschärfte Haftung ab Empfang ein.
Ab Zustellung der Klageschrift: dieselben verschärften Regeln, unabhängig von Bösgläubigkeit.
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkürzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Bevor das Template eins-zu-eins gefüllt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine mögliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Bereicherungsschuldner bösgläubig ab bestimmtem Zeitpunkt | § 819 Abs. 1 Kenntnisnachweis; Template-Prüfung unten |
| Variante A — Kenntnis schwer nachweisbar | Häufung von Indizien; Rechtshängigkeits-Zustellzeitpunkt sicherer |
| Variante B — Gesetzes- oder Sittenverstoß (§ 819 Abs. 2) | Verschärfung ab Empfang; kein Kenntnisnachweis nötig |
| Variante C — Gesamtschuldner mit unterschiedlicher Kenntnis | Individuell je Schuldner prüfen; kein Einheitsansatz |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzulösen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Prüfung § 819 BGB — Verschärfte Haftung
Sachverhalt (kurz): [...]
| Merkmal | Ergebnis |
|---|---|
| Positive Kenntnis des Mangels (§ 819 Abs. 1) | ja ab [...] / nein |
| Gesetz-/Sittenverstoß (§ 819 Abs. 2) | ja → ab Empfang / nein |
| Rechtshängigkeit (§ 818 Abs. 4) | ab [...] (Zustellung) |
| Entreicherungseinrede ausgeschlossen | ja (ab Bösgläubigkeit/Rechtshängigkeit) |
| Nutzungen herausgebbar | ja: [...] EUR / nein |
| Zufälliger Untergang ab Bösgläubigkeit | ja → haftet / nein |
Ergebnis: Verschärfte Haftung nach § 819 BGB ab [...]. Anspruch in Höhe von [...] EUR.
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prueferPrüft die verschärfte Bereicherungshaftung nach § 819 BGB bei Bösgläubigkeit oder Rechtshängigkeit. Berechnet Schwellen, Beträge und Varianten, liefert eine Berechnungstabelle mit Kontrollfragen.
Analyzes German unjust enrichment law (Bereicherungsrecht) with disenrichment (§818 III) and Saldotheorie. Provides deadline/risk assessment and immediate steps for BGB examiners.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.