From BGB AT Prüfer
Prüft Abgabe der Willenserklärung nach BGB AT: Tatbestand, Zeitpunkt, Botenstellung, Widerruf und digitale Übermittlung. Liefert Prüfraster und Risikoampel.
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- Mandant verschickt eine Kündigung per E-Mail, zieht sie kurz danach zurück — war die Erklärung schon abgegeben?
Die Abgabe ist zeitlich und begrifflich vom Zugang (§ 130 BGB) zu trennen. Sie markiert den Zeitpunkt, ab dem die Erklärung dem Erklärenden endgültig nicht mehr gehört. Für die Bindungswirkung des Antrags (§ 145 BGB) kommt es auf die Abgabe, für die Wirksamkeit der Willenserklärung auf den Zugang an.
Bei E-Mail-Kommunikation verlässt die Erklärung den Machtbereich des Absenders mit dem Absendevorgang (Klick auf „Senden"). Die eingeschränkte Vernehmungstheorie, die der BGH für Erklärungen unter Anwesenden anwendet, gilt hier nicht. Plattform-Nachrichten (z.B. Messenger-Dienste) gelten in der Machtbereich-Lehre als vergleichbar mit E-Mail, solange der Absender keinen Rückholmechanismus hat.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bgb-at-prueferDrafts legal documents for German civil law (BGB §130) on receipt of declarations of intent, including fact pattern, norm, evidence, and motion, plus a deadline and risk traffic light with immediate steps.
Structures legal analysis of German civil law declarations of intent (Willenserklärung, §§ 116-118, 105, 133, 157 BGB) — checks objective/subjective elements, legal binding intent, and mock declarations.
Prüft den Zugang arbeitsrechtlicher Kündigungen nach §623/§130 BGB: Schriftform, Boten-Einwurf, Einschreiben, Empfangsverweigerung, Dreiwochenfrist und prozessfeste Zustellmatrix.