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Prüft Akteneinsichtsrechte nach WBO und WDO im Bundeswehr- und Wehrrecht, ordnet Akteninhalt, Belege und Lücken und erstellt eine Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Risikoampel und nächstem Schritt.
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Akteneinsicht WBO und WDO: prüft Einsichtsrechte, Umfang, Verweigerungsgründe und Rechtsbehelfe. Norm-/Quellenanker: §§ 4–5 WBO, §§ 18–21 WDO, § 17 SG. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Akteneinsicht WBO und WDO: prüft Einsichtsrechte, Umfang, Verweigerungsgründe und Rechtsbehelfe. Norm-/Quellenanker: §§ 4–5 WBO, §§ 18–21 WDO, § 17 SG. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Das Akteneinsichtsrecht ist eine zentrale Verfahrensgarantie im Wehr- und Disziplinarrecht. Im WBO-Beschwerdeverfahren sichert § 4 WBO das Recht, alle entscheidungsrelevanten Unterlagen einzusehen. Im WDO-gerichtlichen Disziplinarverfahren hat der Soldat umfassende Einsichtsrechte (ähnlich StPO).
Verweigerungsgründe sind eng: VS-Einstufung, laufende Drittermittlungen, Schutz unbeteiligter Personen. Eine pauschale Verweigerung ist rechtswidrig und mit WBO anfechtbar.
WBO § 4: Einsicht in Akten, die Gegenstand der Beschwerde sind. WDO §§ 18–21: Verteidiger ab Einleitungsverfügung umfassendes Einsichtsrecht. SG § 17: Soldat hat Recht auf vollständige Personalakte. DSGVO Art. 15: Auskunft über personenbezogene Daten (ergänzend).
WBO: alle entscheidungsrelevanten Unterlagen. WDO: Anklage, Untersuchungsergebnis, Beweismittel, Disziplinarakte. § 17 SG: vollständige Personalakte inkl. Beurteilungen, Verwarnungen, Vermerke. Keine Einsicht: VS-Dokumente ohne Freigabe, Unterlagen zu anderen Verfahren.
Geheimschutz: nur VS-eingestufter Teil, nicht gesamte Akte. Drittermittlungen: nur insoweit Einschränkung zulässig. Schutz Dritter: Schwärzung personenbezogener Daten möglich. Pauschale Verweigerung = rechtswidrig → WBO-Beschwerde.
WBO-Beschwerde gegen Aktenvorenthaltung als dienstliche Maßnahme. Antrag gerichtliche Entscheidung § 17a WBO beim TDG. WDO-Verfahren: Befangenheitsantrag gegen Untersuchungsführer. DSGVO Art. 15: Auskunftsverlangen an BfDI oder DSB Bundeswehr.
Schriftlicher Antrag mit konkreter Nennung gewünschter Unterlagen. Empfangsbestätigung verlangen. Wichtig: WBO-Beschwerdefrist läuft weiter — kein Hemmungstatbestand durch Akteneinsichtsantrag! Notfalls WBO-Beschwerde vorsorglich einlegen, Akteneinsicht parallel verfolgen.
Erzeuge je nach Auftrag eines oder mehrere dieser Ergebnisse:
Kurzvermerk mit Risikoampel (grün/gelb/rot)
Prüfschema mit Tatbestandselementen und offenen Punkten
Fragenliste für Mandanten/Sachverhaltsgespräch
Entwurfsbausteine (Beschwerde, Antrag, Schriftsatz, Stellungnahme)
Dokumentenanforderungsliste
Nächster Schritt mit konkreter Frist
Muster-Akteneinsichtsantrag (WBO / WDO / § 17 SG)
Tabelle: Rechtsgrundlagen Akteneinsicht in verschiedenen Verfahren
Checkliste: Unterlagen im Disziplinarverfahren einfordern
Vor Ausgabe prüfen:
[offen: ...] markiert?npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bundeswehrrecht-wehrrechtStructures and reviews Akteneinsicht (file inspection) under WBO/WDO military law. Produces a working product with checkpoints, risks, and next steps.
Ordnets Akteneinsicht in KDV-Verfahren (Kriegsdienstverweigerung): prüft Normen, Fristen, Belege und liefert eine fallbezogene Matrix mit nächstem Schritt.
Generates a ready-to-use request for file inspection (Akteneinsicht) in German social law, with checkpoints, risks, and next steps.