From corporate-kanzlei
Guides distressed M&A due diligence in corporate law: verifies deadlines, forms, jurisdiction, and immediate actions; produces a deadline and risk traffic light.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/corporate-kanzlei:distressed-maThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit `/corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-kommandocenter` oder `/corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-matter-file`. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lan...
Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-kommandocenter oder /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-matter-file. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lange Prüfarchitektur.
Lies zuerst, falls vorhanden, den Matter-Workspace unter ~/.config/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/mandate/<slug>/: mandat.md, history.md, chronologie.md, fristen.yaml und den aktuellen Dokumentenlog. Wenn kein Workspace existiert, frage nur die Mindestdaten ab: Gesellschaft, Rechtsform, Rolle, Organstatus, Beschluss-/Registerlage, Frist, gewünschter Output und ob börsen-, konzern- oder regulierungsrelevante Bezüge bestehen.
Benötigte Unterlagen:
Arbeite mit diesen Variablen: gesellschaft, rolle, organ, beschlussdatum, registerstand, frist_oder_closing, materiality_threshold, owner, source_tag.
[Annahme - prüfen] weiter.[Mandant], Register als [Register], Gerichts-/Behördenquellen als [Primärquelle] und Modellwissen als [Modellwissen - prüfen].[zu verifizieren].Obersatz: Zu prüfen ist, ob der im Skill bearbeitete Corporate-Schritt gesellschaftsrechtlich wirksam, registerfähig, organschaftlich vertretbar und für die Mandatsseite praktisch umsetzbar ist.
1. Mandats- und Rollenrahmen. Zunächst muss feststehen, wer vertreten wird: Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter, Investor, Käufer, Verkäufer oder Konzernmutter. Ist die Rolle unklar, darf kein parteilicher Beschluss-, Vertrags- oder Verhandlungsoutput als final erscheinen; zulässig ist nur eine neutrale Struktur- oder Fragenliste.
2. Zuständigkeit, Form und Corporate Authority. Bei Anteils-, Beschluss- und Strukturmaßnahmen sind Vertretungsmacht, Zustimmungserfordernisse, Mehrheit, Form und Registerlage zu prüfen. Relevanter Kern:
3. Organ- und Zuständigkeitsprüfung. Nur wenn der konkrete Arbeitsschritt eine Organentscheidung vorbereitet, Zuständigkeit, Zustimmungsvorbehalte, Interessenkonflikte, Informationsgrundlage und Dokumentation prüfen. Der fachlich passende Haftungs- oder Board-Paper-Skill liefert die dafür einschlägige Rechtsprechung; ARAG/Garmenbeck ist kein Universalanker.
4. Register- und Gesellschafterlistenlogik. Nur bei GmbH-Anteilen, Einziehung, Vollmachtskette oder streitiger Legitimation Paragraf 16 und 40 GmbHG sowie Registerstand und materielle Berechtigung getrennt prüfen. Ohne solche Title- oder Legitimationsfrage diesen Prüfstrang auslassen.
5. Vollzugshindernisse. Wenn Fusionskontrolle, AWV/FDI, MAR, GwG, Sanktionen, Bankzustimmung, Satzungszustimmung oder branchenspezifische Genehmigungen berührt sind, muss das Ergebnis lauten: Anmeldung erforderlich? Vollzugsverbot? Registerhindernis? Beschlussmangel? Long-Stop-Date gefährdet? Bußgeld-, Nichtigkeits- oder Haftungsfolge?
6. Subsumtion. Subsumtion erfolgt dokumentennah. Beispiel: § 15 GmbHG notarielle Form erfüllt? nur bejahen, wenn Entwurf/Urkunde/Notarbestätigung vorliegt. § 46 GmbHG Zustimmung erforderlich? nur bejahen, wenn Satzung, Geschäftsordnung und Maßnahme geprüft sind.
Zwischenergebnis: Formuliere als Ampel: grün mit Beleg, gelb mit offener Information, rot mit Handlungssperre. Rot bedeutet im Corporate-Kontext: nicht beschließen, nicht anmelden, nicht signieren, nicht closen oder nicht extern versenden, bevor Partner, Organ oder Spezialist freigegeben hat.
history.md und ggf. Frist-/Owner-Eintrag für fristen.yaml.Nutze nur frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenzierte Quellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Link auf dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu oder eur-lex.europa.eu. Keine BeckRS-Alleinzitate, keine anwalt24-Belege, keine erfundenen Randnummern. Quellen-Tags: [Mandant], [Register], [BGH-Datenbank], [dejure.org], [EUR-Lex], [Web-Recherche - prüfen], [Modellwissen - prüfen].
Nach diesem Skill weiter mit:
/corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-restructuring-starug-insolvenzplan - wenn StaRUG, Planoptionen oder Insolvenzplanstruktur geprüft werden./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-signing-closing-conditions - wenn CPs, Closing Deliverables oder Signing Pack koordiniert werden.Vor Mandatsarbeit sind Interessenkonflikte nach § 43a BRAO und § 3 BORA, Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, Vergütungsrahmen nach § 49b BRAO und GwG-Sorgfaltspflichten zu beachten. Bei personenbezogenen Daten gelten DSGVO Art. 5, 6, 25 und 32. Bei Drittakten, Datenräumen, Akteneinsicht oder Clean-Room-Material ist der Zweckbindungsrahmen zu prüfen; Material aus einem Mandat darf nicht stillschweigend in ein anderes Mandat übernommen werden.
| Phase | Dauer | Inhalt | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Screening/Erstkontakt | 1-2 Wochen | Insolvenzverwalter kontaktieren; NDA; Process Letter | Zeitdruck; keine Exklusivitaet |
| Erste Analyse | 1-2 Wochen | Reduzierter Datenraum; Kurz-DD; Arbeitnehmer-Check | Informationen lueckenhaft |
| Indikatives Angebot | 1-3 Tage | IOI/Non-Binding Offer; Kaufpreisrahmen | Verwalter hat Massemaximierungspflicht |
| Detaillierte Verhandlung | 1-2 Wochen | APA/Asset Purchase Agreement; Schedules | Haftungsausschluss maximal |
| Signing & Closing | 1 Woche | Closing meist = Signing; kein Vollzug-Vorbehalt | Schnell; Masseverwertung |
Im Gegensatz zum normalen M&A ist im Distressed-Fall der Asset Deal Standard:
In der Insolvenz gilt § 613a BGB grundsätzlich weiter. Allerdings:
Adressat: Insolvenzverwalter / Kaeufer — Tonfall sachlich, rechtssicher
ASSET PURCHASE AGREEMENT (DISTRESSED M&A)
Parteien: [INSOLVENZVERWALTER als Verkaefer] / [KAEUFER]
Datum: [DATUM]
1. KAUFGEGENSTAND (INCLUDED ASSETS)
- Anlagevermogen: [Liste Maschinen, Fahrzeuge, Inventar]
- IP: [Marken, Patente, Know-how, Kundendaten]
- Assumed Contracts: [Vertragsliste — nur genannte Vertraege gehen ueber]
- Lagerbestand: [zum Stichtag]
2. AUSGESCHLOSSENE VERBINDLICHKEITEN (EXCLUDED LIABILITIES)
Kaeufer uebernimmt KEINE Verbindlichkeiten des Schuldners ausser den Assumed Liabilities.
3. KAUFPREIS
[EUR]; Zahlung: [sofort bei Closing / Ratenzahlung]
4. ARBEITNEHMER
Uebernahme von [X] Arbeitnehmern gem. Anlage X.
§ 613a BGB Hinweis an Arbeitnehmer bis [DATUM].
5. REPRESENTATIONS (MINIMAL SCOPE)
Nur: Titel/Verfuegungsbefugnis des Verwalters; keine Business Reps
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Vollstaendiger Ausschluss aller Gewaehrleistungen; § 444 BGB nicht anwendbar (keine Arglist)
7. CLOSING
Datum: [DATUM]; Simultaneous Signing & Closing
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin corporate-kanzleiStructured legal analysis for distressed M&A transactions (insolvency, pre-insolvency, StaRUG), providing case assessment, norm verification, evidence gaps, and procedural next steps with actionable work products.
Prüft Fristen, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen in Distressed-M&A-Mandaten; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit nächsten Schritten für Corporate/M&A in Großkanzleien.
Analyzes distressed M&A in crisis/insolvency for private equity, checking deadlines, jurisdiction, and providing immediate risk assessment and steps.