From corporate-kanzlei
Prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen bei KG und Personengesellschaften (Corporate/M&A). Liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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/corporate-kanzlei:kg-personengesellschaftenThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
- **Normen:** §§ 3, §§ 76, §§ 105.
references/quellenhygiene.md und references/zitierweise.md beachten.Typische Auslöser:
Nicht dieser Skill ist vorrangig, wenn zuerst die Gesellschaftsakte selbst angelegt, die Mandatsrolle bestimmt oder ein unklarer Upload triagiert werden muss. Dann beginne mit /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-kommandocenter oder /corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-matter-file. Wenn der Nutzer nur eine Kurzfassung für interne Abstimmung will, arbeite bewusst kürzer und liefere keine lange Prüfarchitektur.
Lies zuerst, falls vorhanden, den Matter-Workspace unter ~/.config/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei/mandate/<slug>/: mandat.md, history.md, chronologie.md, fristen.yaml und den aktuellen Dokumentenlog. Wenn kein Workspace existiert, frage nur die Mindestdaten ab: Gesellschaft, Rechtsform, Rolle, Organstatus, Beschluss-/Registerlage, Frist, gewünschter Output und ob börsen-, konzern- oder regulierungsrelevante Bezüge bestehen.
Benötigte Unterlagen:
Arbeite mit diesen Variablen: gesellschaft, rolle, organ, beschlussdatum, registerstand, frist_oder_closing, materiality_threshold, owner, source_tag.
[Annahme - prüfen] weiter.[Mandant], Register als [Register], Gerichts-/Behördenquellen als [Primärquelle] und Modellwissen als [Modellwissen - prüfen].[zu verifizieren].Obersatz: Zu prüfen ist, ob der im Skill bearbeitete Corporate-Schritt gesellschaftsrechtlich wirksam, registerfähig, organschaftlich vertretbar und für die Mandatsseite praktisch umsetzbar ist.
1. Mandats- und Rollenrahmen. Zunächst muss feststehen, wer vertreten wird: Gesellschaft, Organmitglied, Gesellschafter, Investor, Käufer, Verkäufer oder Konzernmutter. Ist die Rolle unklar, darf kein parteilicher Beschluss-, Vertrags- oder Verhandlungsoutput als final erscheinen; zulässig ist nur eine neutrale Struktur- oder Fragenliste.
2. Zuständigkeit, Form und Corporate Authority. Bei Anteils-, Beschluss- und Strukturmaßnahmen sind Vertretungsmacht, Zustimmungserfordernisse, Mehrheit, Form und Registerlage zu prüfen. Relevanter Kern:
3. Organ- und Zuständigkeitsprüfung. Nur wenn der konkrete Arbeitsschritt eine Organentscheidung vorbereitet, Zuständigkeit, Zustimmungsvorbehalte, Interessenkonflikte, Informationsgrundlage und Dokumentation prüfen. Der fachlich passende Haftungs- oder Board-Paper-Skill liefert die dafür einschlägige Rechtsprechung; ARAG/Garmenbeck ist kein Universalanker.
4. Register- und Gesellschafterlistenlogik. Nur bei GmbH-Anteilen, Einziehung, Vollmachtskette oder streitiger Legitimation Paragraf 16 und 40 GmbHG sowie Registerstand und materielle Berechtigung getrennt prüfen. Ohne solche Title- oder Legitimationsfrage diesen Prüfstrang auslassen.
5. Vollzugshindernisse. Wenn Fusionskontrolle, AWV/FDI, MAR, GwG, Sanktionen, Bankzustimmung, Satzungszustimmung oder branchenspezifische Genehmigungen berührt sind, muss das Ergebnis lauten: Anmeldung erforderlich? Vollzugsverbot? Registerhindernis? Beschlussmangel? Long-Stop-Date gefährdet? Bußgeld-, Nichtigkeits- oder Haftungsfolge?
6. Subsumtion. Subsumtion erfolgt dokumentennah. Beispiel: § 15 GmbHG notarielle Form erfüllt? nur bejahen, wenn Entwurf/Urkunde/Notarbestätigung vorliegt. § 46 GmbHG Zustimmung erforderlich? nur bejahen, wenn Satzung, Geschäftsordnung und Maßnahme geprüft sind.
Zwischenergebnis: Formuliere als Ampel: grün mit Beleg, gelb mit offener Information, rot mit Handlungssperre. Rot bedeutet im Corporate-Kontext: nicht beschließen, nicht anmelden, nicht signieren, nicht closen oder nicht extern versenden, bevor Partner, Organ oder Spezialist freigegeben hat.
history.md und ggf. Frist-/Owner-Eintrag für fristen.yaml.Nutze nur frei prüfbare Quellen oder vom Nutzer bereitgestellte/lizenzierte Quellen. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und Link auf dejure.org, openjur.de, bundesgerichtshof.de, bundesverfassungsgericht.de, curia.europa.eu oder eur-lex.europa.eu. Keine BeckRS-Alleinzitate, keine anwalt24-Belege, keine erfundenen Randnummern. Quellen-Tags: [Mandant], [Register], [BGH-Datenbank], [dejure.org], [EUR-Lex], [Web-Recherche - prüfen], [Modellwissen - prüfen].
Nach diesem Skill weiter mit:
/corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-distressed-ma - wenn Krise, Antragspflicht, Anfechtung oder Liquiditätsplanung entscheidend werden./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-restructuring-starug-insolvenzplan - wenn StaRUG, Planoptionen oder Insolvenzplanstruktur geprüft werden./corporate-kanzlei:corporate-kanzlei-signing-closing-conditions - wenn CPs, Closing Deliverables oder Signing Pack koordiniert werden.Vor Mandatsarbeit sind Interessenkonflikte nach § 43a BRAO und § 3 BORA, Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, Vergütungsrahmen nach § 49b BRAO und GwG-Sorgfaltspflichten zu beachten. Bei personenbezogenen Daten gelten DSGVO Art. 5, 6, 25 und 32. Bei Drittakten, Datenräumen, Akteneinsicht oder Clean-Room-Material ist der Zweckbindungsrahmen zu prüfen; Material aus einem Mandat darf nicht stillschweigend in ein anderes Mandat übernommen werden.
| Form | OHG/KG/GmbH & Co. KG | GbR (nach MoPeG) |
|---|---|---|
| Formpflicht | Keine gesetzliche Form; Ausnahmen in Gesellschaftsvertrag | Keine gesetzliche Form; Registereintragung GbR möglich |
| Zustimmung Mitgesellschafter | Grundsätzlich alle Gesellschafter; Vinkulierungsklausel beachten | Nach Gesellschaftsvertrag |
| Aufnahme ins Register | Handelsregister-Abteilung A | GbR-Register möglich (freiwillig bis verpflichtend) |
| Steuerfolgen | § 6 III EStG; § 24 UmwStG | Wie bei KG; Transparenzprinzip |
ABTRETUNGSVERTRAG
Kommanditanteil an [FIRMA KG]
Parteien: [VERAEUSSERER] / [ERWERBER]
Datum: [DATUM]
1. GEGENSTAND
Der Veraeusserer uebertraegt hiermit seinen Kommanditanteil an der [FIRMA KG]
(HRA-Nummer: [Nr.], Amtsgericht [Ort])
im Nominalwert von EUR [BETRAG] an den Erwerber.
2. KAUFPREIS
EUR [BETRAG]; zahlbar bis [DATUM].
3. ZUSTIMMUNGEN
Die uebrigen Gesellschafter haben der Abtretung am [Datum] zugestimmt.
[Gesellschaftsvertrag § X: Vinkulierungsklausel beachtet]
4. STEUERLICHE REGELUNGEN
[Buchwertfortfuehrung nach § 6 III EStG; oder § 24 UmwStG]
5. HANDELSREGISTERANMELDUNG
Der Erwerber verpflichtet sich, die Aenderung unverzueglich beim Handelsregister anzumelden.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin corporate-kanzleiReviews deadlines, formalities, jurisdiction, and immediate actions for KG and partnerships in German mid-market corporate/M&A. Outputs a deadline and risk traffic light with immediate steps.
Analyses KG (Kommanditgesellschaft) partnership transactions in corporate M&A: verifies deadlines, legal forms, jurisdiction, immediate measures, and provides a risk traffic light with action steps.
Prüft Fristen, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen im Gesellschaftsrecht (GmbH, AG, Personengesellschaften). Liefert Fristen- und Risikoampel mit konkreten Handlungsschritten.