EntgTranspG Entgelttransparenzgesetz: Auskunftsanspruch Paragraf 10, Verfahren, Fristen, Verhandlungsstrategie bei Lohnlücke, Eskalation zu AGG-Klage Paragrafen 15 und 22 AGG, Paarvergleich BAG 8 AZR 300/24, EU-Lohntransparenz-RL 2023/970.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: KSchG; BetrVG; TzBfG; EntgTranspG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: EntgTranspG Entgelttransparenzgesetz: Auskunftsanspruch Paragraf 10, Verfahren, Fristen, Verhandlungsstrategie bei Lohnlücke, Eskalation zu AGG-Klage Paragrafen 15 und 22 AGG, Paarvergleich BAG 8 AZR 300/24, EU-Lohntransparenz-RL 2023/970.
Spezial: EntgTranspG — Verhandlung, Vergleich und Eskalation
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Spezial: EntgTranspG — Verhandlung, Vergleich und Eskalation und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Einstieg
Wenn eine Entgelttransparenz-Frage vorliegt, zuerst klären:
- Mandant: Arbeitnehmer (Auskunftsanspruch geltend machen, Lohnlücke schließen) oder Arbeitgeber (Auskunft erteilen, Diskriminierung vermeiden)?
- Betriebsgröße: Gilt das EntgTranspG? (Paragraf 12 EntgTranspG: > 200 Beschäftigte)
- Vergleichstätigkeit: Welche Tätigkeit hat der Mandant; welche ist vergleichbar?
- Lohnlücke: Gibt es konkrete Anhaltspunkte für eine Differenz? (z.B. Kolleg/-in bekannt mit höherem Gehalt)
- Fristen: Gilt die AGG-Frist Paragraf 15 Abs. 4 AGG (2 Monate) für eine Klage bereits?
EntgTranspG — Auskunftsanspruch Paragraf 10
Anwendungsbereich
- Betriebe mit > 200 Beschäftigten beim selben Arbeitgeber (Paragraf 12 Abs. 1 EntgTranspG)
- Tarifgebundene Arbeitgeber mit > 200 Beschäftigten: Auskunft über tarifliche Einstufung
- Nicht tarifgebundene: Auskunft über die Gehaltsspanne der Vergleichstätigkeit
Was kann verlangt werden?
- Auskunft über das Entgelt der Vergleichstätigkeit (Median der letzten Monate; mind. 6 Beschäftigte in Vergleichsgruppe)
- Auskunft über die Entgeltbestandteile und Entgeltkriterien
Verfahren
- Auskunftsersuchen an HR oder BR (bei BR: innerhalb von 3 Monaten zu erteilen)
- Auskunftspflichtige: Arbeitgeber; wenn BR vorhanden, Weiterleitung durch BR-Vorgabe
- Frist: Innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Ersuchens beim BR (Paragraf 14 EntgTranspG) oder direkt beim Arbeitgeber (Paragraf 10 EntgTranspG)
- Inhalt: Median-Entgelt der Vergleichsgruppe; mind. 6 Personen in Vergleichsgruppe
Was tun bei Lohnlücke?
- Auskunft ausgewertet: Lohnlücke ermittelt?
- Verhandlungsstrategie: Gesprächsangebot an Arbeitgeber mit Bitte um Angleichung; dokumentieren
- Bei Ablehnung: Eskalation zu AGG-Klage
AGG — Eskalation bei Entgeltdiskriminierung
Anspruchsgrundlagen
- Paragraf 15 Abs. 1 AGG: Schadensersatz bei schuldhafter Diskriminierung (Entgeltdifferenz rückwirkend)
- Paragraf 15 Abs. 2 AGG: Entschädigungsanspruch bei immaterieller Schädigung (max. 3 Monatsgehälter)
- Paragraf 8 Abs. 2 AGG: Gleiches Entgelt als Diskriminierungsverbot
Beweislast Paragraf 22 AGG — Paarvergleich
Das BAG hat in BAG 8 AZR 300/24 (23.10.2025) entschieden: Ein einziger Vergleichskollege des anderen Geschlechts genügt zur Begründung der Vermutung nach Paragraf 22 AGG (Paarvergleich). Arbeitgeber muss dann beweisen, dass kein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot vorliegt.
Quellenregel: BAG 8 AZR 300/24 — Pressemitteilung bundesarbeitsgericht.de; dejure.org-Vernetzung. Stets live prüfen, ob Urteilstext verfügbar.
Klagebefugnis und Frist
- Anspruch nach Paragraf 15 Abs. 1 AGG: Geltendmachung innerhalb von 2 Monaten ab Kenntnis (Paragraf 15 Abs. 4 AGG)
- Achtung: Die Auskunft nach EntgTranspG setzt die 2-Monats-Frist nicht in Gang, sofern die Diskriminierung schon früher erkennbar war. Aktuelle BAG-Linie live prüfen.
- Klage beim ArbG: Urteilsverfahren
EU-Lohntransparenz-Richtlinie 2023/970 (Umsetzung bis 7. Juni 2026)
Kernpunkte der Richtlinie
- Arbeitgeber müssen vor Einstellung die Gehaltsbandbreite bekannt geben
- Arbeitnehmer haben Auskunftsrecht über individuelle Vergütung und Vergleichsgruppen-Vergütung
- Berichtspflichten für Arbeitgeber über Geschlechtslohngefälle
- Beweislastumkehr: Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt
Umsetzungsstand in Deutschland
Richtlinie muss bis 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. EntgTranspG und AGG werden voraussichtlich angepasst. Aktuellen Umsetzungsstand live prüfen (BMAS-Website, Gesetzgebungsportal).
Verhandlungsstrategie
Stufenplan
| Stufe | Maßnahme | Ergebnis |
|---|
| 1 | Auskunftsersuchen nach Paragraf 10 EntgTranspG | Lohnlücke quantifiziert |
| 2 | Gesprächsangebot an AG: Angleichungsverhandlung | Freiwillige Angleichung |
| 3 | AGG-Anspruch schriftlich geltend machen (2-Monats-Frist beachten!) | Vergleich oder Ablehnung |
| 4 | Klage beim ArbG nach Paragraf 15 AGG | Urteil / gerichtlicher Vergleich |
Vergleichsformel (Muster)
„Die Parteien einigen sich dahin, dass die Beklagte der Klägerin für den Zeitraum [von–bis] eine Nachzahlung von EUR [Betrag] brutto leistet. Mit dieser Zahlung sind alle Ansprüche der Klägerin nach dem AGG und EntgTranspG für den genannten Zeitraum abgegolten."
Anschluss-Skills
spezial-quelle-beweislast-und-darlegungslast für AGG-Beweislastverteilung
ar-leiharbeit-equal-pay-spezial wenn Equal Pay und Entgeltdiskriminierung zusammentreffen
workflow-redteam-qualitygate für Anspruchsprüfung vor Klage
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Keine individuelle Entgeltdiskriminierungsanalyse ohne Vorlage von Vergütungsdaten.
- Keine abschließende Prognose über Klagerfolg ohne vollständige Sachverhaltskenntnis.