Checks whether a termination of employment complies with German BGB §623 Schriftform requirement (original signature required, electronic forms invalid). Analyzes deadlines, jurisdiction, and provides risk assessment with immediate action steps.
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/fachanwalt-arbeitsrecht:fazugang-neu-008-schriftform-kuendigung-original-und-elektroniscThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Schriftform Kündigung Paragraf 623 BGB: Originalunterschrift zwingend, Faksimile unzulässig, elektronische Kommunikation (E-Mail, WhatsApp, Fax, Teams) genügt nicht. Vollmachtsrüge Paragraf 174 BGB, Konsequenzen und Heilung.
Schriftform der Kündigung — Original und elektronische Kommunikation und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Wenn eine Kündigung vorliegt, sofort prüfen:
Paragraf 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag sowie die Befristung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Anwendung auf:
Paragraf 623 BGB nennt explizit: „die elektronische Form ist ausgeschlossen". Das bedeutet:
Rechtsfolge: Kündigung ist nach Paragraf 125 BGB nichtig — nicht nur unwirksam. Kein Fristlauf Paragraf 4 KSchG für eine nichtige Kündigung!
Hat eine bevollmächtigte Person (nicht der gesetzliche Vertreter selbst) die Kündigung unterzeichnet und liegt keine Originalvollmacht bei, kann der Empfänger die Kündigung nach Paragraf 174 BGB unverzüglich zurückweisen.
Rechtsfolge der Zurückweisung: Die Kündigung ist unwirksam; der Fristlauf beginnt nicht.
Wichtig: Unverzüglich!
| Prüfpunkt | Ergebnis | Konsequenz |
|---|---|---|
| 1. Handunterschrift (keine Kopie)? | Ja / Nein | Nein → Paragraf 125 BGB nichtig |
| 2. Faksimile-Stempel? | Ja / Nein | Ja → nichtig |
| 3. Elektronische Übermittlung (E-Mail, WhatsApp etc.)? | Ja / Nein | Ja → nichtig |
| 4. Fax? | Ja / Nein | Ja → h.M. nichtig |
| 5. Vollmacht beigefügt (Original)? | Ja / Nein | Nein → Paragraf 174 BGB-Rüge möglich |
| 6. Zurückweisung nach Paragraf 174 BGB unverzüglich? | Ja / Nein | Zu spät → Verwirkung |
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am [Datum] eine auf den [Datum] datierte Kündigung meines Arbeitsverhältnisses erhalten, die von [Name der Person] unterzeichnet wurde.
Da dieser Kündigung keine Originalvollmacht beigefügt war, aus der die Bevollmächtigung zur Kündigung hervorgeht, weise ich die Kündigung hiermit gemäß Paragraf 174 BGB zurück.
[Ort, Datum, Unterschrift]"
Eine nichtige Kündigung kann nicht geheilt werden. Der Arbeitgeber muss eine neue, formwirksame Kündigung ausstellen und zustellen. Neue Kündigungsfrist und neue Paragraf 4 KSchG-Klagefrist beginnen ab dem neuen Zugangsdatum.
fazugang-neu-001-kuendigung-durch-boten-beweisvermerk-und-prozessstrategie für Zustellungsdokumentationar-kuendigungspruefung-workflow für vollständige Kündigungsprüfungspezial-fao-fristen-form-und-zuständigkeit für Verfahrensfragennpx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-arbeitsrechtGenerates legally sound termination letter drafts (German civil law) by analyzing facts, statutes, evidence, and procedural rules. Tests Schriftform, Textform, beA, qES, and full access/service provisions.
Analyzes German labor law cases on written termination (Schriftform Kündigung) and electronic communication. Produces memos, checklists, deadline plans, and risk assessments with actionable steps.
Checks termination notices for form errors under German labor law, focusing on written form (Sec. 623 BGB), authority, deadlines, and providing immediate risk/corrective action guidance.