Generates a draft of a Kündigungsschutzklage (termination protection lawsuit) from facts, norms, evidence, and motion; provides deadline and risk assessment with immediate steps. For labor law practitioners handling termination cases.
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/fachanwalt-arbeitsrecht:kuendigungsschutzklageThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Kündigungsschutzklage nach Paragraf 4 KSchG mit Drei-Wochen-Frist ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Anwendungsfall Arbeitnehmer erhaelt Kündigung und will Klage erheben oder Arbeitgeber prüft Kündigungsrisiko. Normen Paragraf 4 KSchG Klagefrist Paragraf 1 KSchG soziale Rechtfertigung Paragraf 623 BGB Schriftform Paragraf 102 BetrVG BR-Anhörung. Prüfraster Anwendbarkeit KSchG Paragraf 1 Paragraf 23 Schriftform Zugangszeitpunkt Kündigungsgründe Sonderkündigungsschutz BR-Anhörung. Output Klageschrift Arbeitsgericht mit Antrag Sachverhalt Beweisangeboten und Guetemerkmal. Abgrenzung zu fachanwalt-arbeitsrecht-befristung-tzbfg und fachanwalt-arbeitsrecht-massenentlassung-17-kschg.
Kündigungsschutzklage (Paragraf 4 KSchG) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.| Norm | Inhalt |
|---|---|
| Paragraf 1 KSchG | Soziale Rechtfertigung: Voraussetzung für Kündigungsschutz |
| Paragraf 4 KSchG | 3-Wochen-Klagefrist ab Zugang der schriftlichen Kündigung |
| Paragraf 5 KSchG | Nachträgliche Zulassung bei unverschuldeter Fristversäumnis |
| Paragraf 7 KSchG | Fiktionswirkung: Fristversäumnis = Kündigung gilt als wirksam |
| Paragraf 9 KSchG | Auflösungsantrag (Abfindung) bei fehlendem Vertrauensverhältnis |
| Paragraf 10 KSchG | Abfindungshöhe: bis 12 Monatsgehälter (bis 15 / 18 bei langer Betriebsz.) |
| Paragraf 15 KSchG | Sonderkündigungsschutz Betriebsratsmitglieder |
| Paragraf 23 KSchG | Betriebsgrößenschwelle: > 10 VZÄ (Neueinstellungen ab 1.1.2004) |
| Paragraf 102 BetrVG | Anhörungspflicht; ohne Anhörung = Unwirksamkeit |
| Paragraf 17 KSchG | Massenentlassungsanzeige; Verstoß = Unwirksamkeit |
| Paragraf 626 BGB | Außerordentliche Kündigung: wichtiger Grund + 2-Wochen-Frist |
| Paragraf 623 BGB | Schriftform; elektronische Form genügt nicht |
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| BAG, 6. Senat | 6 AZR 152/22 | 01.04.2026 | Verfruehte Massenentlassungsanzeige (vor Abschluss der BR-Konsultation) fuehrt zur Unwirksamkeit aller Kuendigungen; keine Heilung nach Kuendigungsausspruch | dejure.org-Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de Pressemitteilung "Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren" |
| BAG, 6. Senat | 6 AZR 157/22 | 01.04.2026 | Fehlende Massenentlassungsanzeige fuehrt zur Unwirksamkeit aller Kuendigungen | dejure.org-Vernetzung |
| EuGH | C-134/24 / C-402/24 | 30.10.2025 | Massenentlassungsanzeige als Wirksamkeitsvoraussetzung; keine Heilung nach Kuendigungsausspruch | dejure.org-Vernetzung |
| BAG, 5. Senat | 5 AZR 108/25 | 25.03.2026 | Formularmäßige pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist nach Paragraf 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam; Freistellung verlangt konkreten Anlasstatbestand und Interessenabwaegung | dejure.org-Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de Pressemitteilung "Wirksamkeit einer Freistellungsklausel" |
| BAG, 9. Senat | 9 AZR 104/24 | 03.06.2025 | Kein wirksamer Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub im laufenden Arbeitsverhaeltnis durch Prozessvergleich; Auswirkung auf Abgeltungsklauseln in Aufhebungsvertraegen | dejure.org-Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de Pressemitteilung "Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich" |
| BAG, 8. Senat | 8 AZR 61/24 | 20.02.2025 | Kein DSGVO-Schadensersatz allein wegen "Stoergefuehls" oder negativer Emotion bei verspaeteter Auskunft (Art. 82 DSGVO); überprüfbarer Kontrollverlust und konkrete Gefahr eines Datenmissbrauchs erforderlich | dejure.org-Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de (Urteilstext PDF veroeffentlicht) |
| BAG, 8. Senat | 8 AZR 300/24 | 23.10.2025 | Paarvergleich bei Entgeltdiskriminierung: ein einziger Vergleichskollege des anderen Geschlechts genuegt zur Begruendung der Vermutung nach Paragraf 22 AGG | dejure.org-Vernetzung; bundesarbeitsgericht.de Pressemitteilung "Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung - Paarvergleich" |
| BAG, 7. Senat | 7 AZR 50/24 | 18.06.2025 | Paragraf 14 Abs. 2 TzBfG ist auch auf Betriebsratsmitglieder anwendbar; bei Verweigerung des Folgevertrags wegen BR-Mandat Schadensersatzanspruch auf Vertragsschluss | dejure.org-Vernetzung |
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkürzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge bei Fehler |
|---|---|---|---|
| 1 | Schriftliche Kündigung + Zugang | Paragraf 623 BGB | Nichtigkeit; Kündigung inexistent |
| 2 | Klagefrist 3 Wochen ab Zugang gewahrt? | Paragraf 4 KSchG | Paragraf 7 KSchG-Fiktion; Kündigung wirksam |
| 3 | Anwendbarkeit KSchG: Dauer ≥ 6 Monate? | Paragraf 1 KSchG | Kein KSchG-Schutz |
| 4 | Betriebsgröße > 10 VZÄ? | Paragraf 23 KSchG | Kein KSchG-Schutz |
| 5 | Sonderkündigungsschutz? (MuSchG, BEEG, SGB IX, BetrVG) | Paragrafen 17 MuSchG, 18 BEEG, 168 SGB IX | Unwirksamkeit ohne behördliche Zustimmung |
| 6 | BR-Anhörung ordnungsgemäß? | Paragraf 102 BetrVG | Unwirksamkeit |
| 8 | Außerordentl.: wichtiger Grund + 2 Wochen-Frist? | Paragraf 626 BGB | Unwirksamkeit |
| 9 | Soziale Rechtfertigung: betrieblich/verhaltens-/personenbedingt? | Paragraf 1 Abs. 2 KSchG | Kündigung sozialwidrig |
| 10 | Sozialauswahl korrekt? | Paragraf 1 Abs. 3 KSchG | Sozialwidrige Kündigung |
| Frage | Beweislast |
|---|---|
| Schriftform + Zugang + Termin | Arbeitgeber |
| Soziale Rechtfertigung (Betrieb, Verhalten, Person) | Arbeitgeber |
| Sozialauswahl (Vergleichsgruppe, Kriterien, Ergebnis) | Arbeitgeber |
| Anhörung BR (Inhalt, Vollständigkeit, Frist) | Arbeitgeber |
| Massenentlassungsanzeige Paragraf 17 KSchG | Arbeitgeber |
| Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft) | Arbeitnehmer (Mitteilung binnen 2 Wochen nach Kenntnis) |
| Verspätete Zulassung Paragraf 5 KSchG | Arbeitnehmer (unverschuldetes Hindernis) |
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Mandant will Kündigung anfechten | KSchG-Klage nach Paragraf 4 KSchG; Template unten |
| Variante A — Mandant will Streit vermeiden | Aufhebungsvertrag mit Anwaltsbestätigung statt Klage |
| Variante B — Arbeitgeber ist verhandlungsbereit | Reine Abfindungsverhandlung vor Klageerhebung — Klage nur als Druckmittel vorbereiten |
| Variante C — Toxic Workplace / Gesundheitsrisiko | Eigenkündigung mit Sperrzeit-Vermeidungsstrategie (Paragraf 159 SGB III wichtiger Grund prüfen) |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzulösen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
An das Arbeitsgericht [Ort]
[Anschrift] [Ort, Datum]
In dem Rechtsstreit
[Name, Anschrift Klagepartei]
— Klagepartei —
Prozessbevollmächtigte: [Kanzlei]
gegen
[Name, Anschrift Beklagte]
— Beklagte —
wegen Kündigungsschutz
erheben wir namens und in Vollmacht der Klagepartei
Kündigungsschutzklage
und beantragen:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch
die Kündigung vom [Datum], zugestellt am [Datum],
nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klagepartei zu
unveränderten Bedingungen als [Tätigkeit] weiterzu-
beschäftigen, hilfsweise bis zur rechtskräftigen
Entscheidung.
[ggf. Antrag 2 weglassen wenn Mandant Aufhebung statt
Weiterbeschäftigung wünscht]
3. Hilfsweise wird das Arbeitsverhältnis nach Paragraf 9 KSchG
gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst, deren Höhe
in das gerichtliche Ermessen gestellt wird.
[Hilfsantrag Paragraf 9 KSchG entfällt wenn Mandant ausdrücklich
Weiterbeschäftigung will]
4. Die Kosten trägt die Beklagte.
Streitwert: [3 × Bruttomonat] EUR (Paragraf 42 Abs. 2 GKG).
[Streitwert-Variante: 3 × Bruttomonat nach Paragraf 42 Abs. 2 GKG
ODER abweichend wenn Sondervereinbarung oder ao. Kündigung]
Sachverhalt:
[Anstellungsdaten, Lohn, Art der Kündigung, Zugang,
Angaben BR-Anhörung, ggf. Sonderkündigungsschutz]
Zur Klagefrist:
Die Kündigung ging am [Datum] zu; die Klagefrist endet
am [Datum + 3 Wochen]. Die Klage geht fristgerecht ein.
Zur Unwirksamkeit:
1. Paragraf 623 BGB: [ggf. Formfehler]
2. Paragraf 102 BetrVG: [Anhörungsmangel]
3. Paragraf 17 KSchG: [ggf. Massenentlassungspflicht verletzt]
4. Kein wichtiger Grund Paragraf 626 BGB: [bei ao. Kündigung]
5. Keine soziale Rechtfertigung Paragraf 1 KSchG: [Begründung]
Anlagen: AV, Kündigungsschreiben, ggf. Schwerb.-Ausweis
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine gütliche Lösung vor dem Gütetermin an und
sind zu einem konstruktiven Gespräch bereit. Eine
außergerichtliche Einigung spart beiden Seiten Zeit und
Kosten und kann für die Klagepartei wirtschaftlich
attraktiver sein als ein streitiges Verfahren.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine außergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht,
wenn ein angemessenes Abfindungsangebot innerhalb von
7 Tagen vorgelegt wird. Andernfalls werden sämtliche
rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausgeschöpft.
[Rechtsanwalt/-anwaeltin, Fachanwalt für Arbeitsrecht]
--- vor Versand klären ---
| Frist | Dauer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kündigungsschutzklage | 3 Wochen ab Zugang | Paragraf 4 KSchG |
| Nachträgl. Zulassung | 2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses | Paragraf 5 KSchG |
| Außerordentl. Kündigung: AG-Frist | 2 Wochen ab Kenntnis des Grundes | Paragraf 626 Abs. 2 BGB |
| SGB IX: Zustimmung Integrationsamt | Vor Kündigung; bei Notfall-Kündigung: 2 Wochen nachträglich | Paragrafen 168, 174 SGB IX |
| MuSchG: Mitteilungspflicht AG | AG muss bei Kenntnis sofort stoppen | Paragraf 17 Abs. 1 MuSchG |
| Verjährung Schadensersatz | 3 Jahre | Paragrafen 195, 199 BGB |
| Beschäftigungsdauer | Praxis-Abfindung | Rechtlich möglich bis |
|---|---|---|
| 1–3 Jahre | 1–3 Bruttomonatsgehälter | Paragraf 10 Abs. 1 KSchG: 12 Monatsgehälter |
| 5–10 Jahre | 3–6 Bruttomonatsgehälter | Paragraf 10 Abs. 2: 15 Monatsgehälter (≥ 50 J., ≥ 15 J.) |
| > 15 Jahre | 6–10 Bruttomonatsgehälter | Paragraf 10 Abs. 3: 18 Monatsgehälter (≥ 55 J., ≥ 20 J.) |
| Konstellation | Empfehlung |
|---|---|
| Mandant will Weiterbeschäftigung | Klage + Weiterbeschäftigungsantrag; Vergleich nur bei attraktivem Angebot |
| Mandant will Abfindung | Klage als Verhandlungsmasse; Auflösungsantrag Paragraf 9 KSchG vorbereiten |
| Betriebsrat nicht angehört | Unwirksamkeit feststeht fast sicher; Basis für guten Vergleich |
| Massenentlassung nicht angezeigt | Starker Klagegrund; Paragraf 17 KSchG-Verstöße häufig übersehen |
| Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft) | Kündigung zunächst nichtig; Zustimmung Gewerbeaufsicht prüfen |
fachanwalt-arbeitsrecht-betriebsratsanhoerung — Anhörungsrüge vertiefenfachanwalt-arbeitsrecht-bag-freistellungsklausel-unwirksam — bei paralleler Freistellungs-Fragefachanwalt-arbeitsrecht-hinschg-whistleblower-repressalie — bei HinSchG-Bezug der KündigungDrei aktuelle Leitentscheidungen, die über das Arbeitsrecht in den letzten zwoelf Monaten besonders weit ausstrahlen:
| Entscheidung | Tragende Aussage | Skill-Vertiefung |
|---|---|---|
| BAG, Urt. v. 23.10.2025 - 8 AZR 300/24 | Equal Pay - Paarvergleich genuegt. Eine einzige besser bezahlte Vergleichsperson des anderen Geschlechts mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit reicht, um die Vermutung des Paragraf 22 AGG auszuloesen. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, dass die Differenz ausschließlich auf objektiven, geschlechtsneutralen Gruenden beruht. Pauschale Hinweise auf Medianwerte, Durchschnittsbetrachtungen oder Verhandlungsgeschick reichen nicht. Art. 157 AEUV bekommt damit Schaerfe. | bag-equal-pay-paarvergleich (fachanwalt-arbeitsrecht) / bag-equal-pay-paarvergleich-8azr30024 (arbeitsrecht) |
| BAG, Urt. v. 03.06.2025 - 9 AZR 104/24 | Kein Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub. Im bestehenden Arbeitsverhaeltnis können Arbeitnehmer:innen auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht wirksam verzichten - auch nicht durch gerichtlichen Vergleich. Gilt selbst dann, wenn die Beendigung bereits feststeht und absehbar ist, dass der Urlaub krankheitsbedingt nicht mehr genommen werden kann. Ausgleichs-/Erledigungs-/Abgeltungsklauseln müssen sauber zwischen gesetzlichem Mindesturlaub, vertraglichem Mehrurlaub und bereits entstandener Urlaubsabgeltung unterscheiden. | bag-mindesturlaub-kein-verzicht (fachanwalt-arbeitsrecht) / bag-mindesturlaub-kein-verzicht-9azr10424 (arbeitsrecht) |
| BAG, Urt. v. 25.03.2026 - 5 AZR 108/25 | Pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsvertragsformularen unwirksam. Eine formularmaessige Freistellungsklausel, die dem Arbeitgeber das einseitige Recht gibt, Beschäftigte nach Kuendigung unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen, ist nach AGB-Kontrolle unwirksam, wenn sie Arbeitnehmer:innen unangemessen benachteiligt. Freistellung bleibt im konkreten Fall möglich - braucht aber einen tragfaehigen Grund (ueberwiegende schutzwuerdige Arbeitgeberinteressen). Die pauschale Vorratsklausel reicht nicht. | bag-freistellungsklausel-unwirksam (fachanwalt-arbeitsrecht) / bag-freistellungsklausel-unwirksam-5azr10825 (arbeitsrecht) |
Diese drei Aktenzeichen sind Sucheinstieg. Vor Verwendung in Schriftsatz, Memo oder Mandantenbrief: konkrete Entscheidung in der freien Quelle (bundesarbeitsgericht.de, dejure.org) live verifizieren - Datum, Aktenzeichen, Randnummer, Fortgeltung. Spezial-Skills oben enthalten Prüfschemata, Klagebausteine und Verteidigungsmuster.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-arbeitsrechtDrafts termination protection lawsuit filings (German §4 KSchG) with legal reasoning, evidence, and relief requests; provides deadline and risk assessment.
Prüft Kündigungsschutzklagen nach KSchG: Fristen, Kündigungsgründe, Sozialauswahl, Betriebsratsanhörung und erstellt Entwürfe für das Arbeitsgericht.
Prüft Kündigungen im Arbeitsrecht auf Fristen, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg, Sofortmaßnahmen; liefert Fristen- und Risikoampel.