Prüft Befristungs-Compliance im Arbeitsrecht: Fristen, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen. Liefert eine Fristen- und Risikoampel mit konkreten Handlungsschritten für Anwälte.
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Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für `fachanwalt-arbeitsrecht`. Ausgangspunkt ist: Fachanwalt-Arbeitsrecht nach FAO Paragraf 10: KSchG, BetrVG, TzBfG, AGG, EntgTranspG, Urlaub, Betriebsrat, Befristung und Vergleichspraxis. Rechtsprechung nur mit Datum, Aktenzeichen und verifizierter Quelle.
Dieser Skill ist ein konkreter Fachbaustein für fachanwalt-arbeitsrecht. Ausgangspunkt ist: Fachanwalt-Arbeitsrecht nach FAO Paragraf 10: KSchG, BetrVG, TzBfG, AGG, EntgTranspG, Urlaub, Betriebsrat, Befristung und Vergleichspraxis. Rechtsprechung nur mit Datum, Aktenzeichen und verifizierter Quelle.
Er führt durch Compliance-Dokumentation und Aktenvermerk im Themenfeld Befristung. Ziel ist nicht ein abstrakter Lexikontext, sondern ein belastbares Arbeitsprodukt für die nächste anwaltliche, behördliche, gerichtliche, organisatorische oder mandantenbezogene Entscheidung.
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
Jeder Compliance-Vermerk zu einer Befristung muss gesondert dokumentieren, wie Paragraf 14 Abs. 4 TzBfG eingehalten wurde. Formwirksam ist nur das Papieroriginal mit eigenhändiger Unterschrift beider Parteien nach Paragraf 126 BGB oder eine echte qualifizierte elektronische Signatur beider Parteien nach Paragraf 126a BGB. Nicht ausreichend sind E-Mail, PDF-Scan, eingescannte Unterschrift, einfache elektronische Signatur, fortgeschrittene Signatur ohne qualifiziertes Zertifikat und Standard-Signaturportale ohne qES-Stufe. Bei elektronischem Abschluss gehören qES-Zertifikat, Signaturprüfbericht, Zeitstempel, Dokumenthash und Zugangsnachweis in die Personalakte.
Rechtsprechungsanker für den Vermerk: ArbG Berlin, Urt. v. 28.09.2021 - 36 Ca 15296/20 (einfache elektronische Signatur nicht ausreichend), LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21 (Scan-Unterschrift nicht ausreichend, keine rückwirkende Heilung), ArbG Gera, Urt. v. 07.03.2024 - 2 Ca 936/23 (echte qES kann genügen). Rechtsfolge bei Formmangel: Befristung unwirksam, Arbeitsverhältnis nach Paragraf 16 Satz 1 TzBfG unbefristet; Befristungskontrollklage nach Paragraf 17 TzBfG binnen drei Wochen ab vereinbartem Ende.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-arbeitsrechtPrüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen für Befristungscompliance nach TzBfG (§§14–17) im Arbeitsrecht; liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Assesses German fixed-term agreement law (Befristungsabrede) and qualified electronic signature (qES) case law as of 2026. Checks deadlines, form, jurisdiction, legal path, and provides a risk traffic light with immediate steps.
Checks deadlines, form requirements, jurisdiction, and legal remedies for fixed-term employment agreements under German law, with particular focus on when electronic signatures meet the written-form requirement.