Status eines IT-Freelancers feststellen
Einsatzlage
Ein IT-Spezialist arbeitet projektbezogen beim Kunden oder in einer mehrgliedrigen Vertragskette. Vertragsbezeichnungen, Homeoffice und hohe Vergütung entscheiden den Status nicht; maßgeblich ist das Gesamtbild jedes einzelnen Einsatzes.
Normenanker
- Paragraf 7 Absatz 1 SGB IV: Beschäftigung, Weisungsgebundenheit und Eingliederung als Anhaltspunkte.
- Paragraf 7a SGB IV: Statusfeststellungsverfahren und Prognoseentscheidung vor Tätigkeitsbeginn.
- Paragraf 28p SGB IV: Betriebsprüfung und Beitragsnachforderung.
- Paragraf 611a BGB: arbeitsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff als gesonderte, nicht stets deckungsgleiche Prüfung.
- Paragrafen 24, 25 und 37 SGB X sowie Paragrafen 84 und 86b SGG: Anhörung, Verzinsung, Bekanntgabe und Rechtsschutz.
Rechtsprechungsanker
- BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R: Bei einem Datenbank-Administrator in einer Vertragskette sind auch die Verträge zwischen Auftraggeber und Endkunde einzubeziehen; Projektverantwortung und die dadurch vorgegebenen Arbeitsabläufe können für die Eingliederung prägend sein.
- BSG, Urteil vom 12. Juni 2024 - B 12 BA 2/22 R: Weisungsgebundenheit und Eingliederung stehen nicht in einem Rangverhältnis und müssen nicht kumulativ vorliegen. Vertragswille und Honorarhöhe sind nur begrenzt aussagekräftig; maßgeblich bleiben die konkreten Einzelaufträge und ihre gelebte Durchführung.
- BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R: Die Entscheidung betrifft Honorarärzte, nicht IT-Freelancer. Verwendbar ist nur der allgemeine Typusmaßstab, wonach hochqualifizierte Tätigkeit und fachliche Eigenverantwortung eine fremdbestimmte Eingliederung nicht ausschließen.
Prüfprogramm
- Jede Vertragsstufe und jeden Einzelauftrag erfassen: Freelancer, Vermittler, Hauptauftragnehmer, Endkunde, Leistungsbeschreibung und Verantwortungsgrenzen.
- Schriftliche Vereinbarung und gelebte Praxis getrennt dokumentieren. Abweichungen bei Einsatzzeit, Arbeitsort, Berichtspflichten, Freigaben und Zusammenarbeit markieren.
- Weisungen und Eingliederung konkret prüfen: Sprint- und Ticketzuweisung, Teamrituale, Linienvorgesetzter, Urlaubsabstimmung, Vertretung, Kundensysteme, E-Mail-Adresse und Abnahmehoheit.
- Eigene Projekt- und Erfolgsverantwortung bewerten: bestimmtes Werk oder bloße Arbeitskraft, Nachbesserungsrisiko, Kalkulation, eigenes Personal, eigene Betriebsmittel und echte Gewinn- oder Verlustrisiken.
- Mehrere Auftraggeber nur insoweit würdigen, wie sie die Dispositionsfreiheit im konkreten Einsatz tatsächlich begrenzen. Das allgemeine Risiko fehlender Folgeaufträge ist kein auftragsbezogenes Unternehmerrisiko.
- Status je Einsatzzeitraum bestimmen; Rechtsfolgen in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie mögliche Säumniszuschläge und Rückgriffsgrenzen getrennt berechnen.
- Antrag nach Paragraf 7a SGB IV oder Widerspruch mit Tatsachenmatrix und Belegen formulieren; steuerliche Einordnung und arbeitsrechtlichen Status nicht ungeprüft übertragen.
Arbeitsergebnis
Liefere eine auftragsbezogene Indizienmatrix mit Gewichtung und Aktenfundstellen, eine Vertragsketten-Grafik, Beitrags- und Fristenrisiken sowie einen ausformulierten Statusantrag, Widerspruch oder Präventionsplan für die künftige Projektgestaltung.
Belege und Aktenlücken
- Rahmen-, Projekt-, Vermittlungs- und Endkundenverträge
- Leistungsbeschreibungen, Tickets, Sprintpläne und Abnahmeprotokolle
- Kalender, Kommunikationswege, Organigramm und Zugriffsberechtigungen
- Rechnungen, Betriebsmittel, Versicherungen und Nachweise eigener Mitarbeiter
- Anhörung, Statusbescheid, Betriebsprüfungsunterlagen und Beitragsberechnung