Erbrechtsmandat einordnen Bearbeitungsroute bestimmen und erste Prioritaeten setzen
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BGB Paragrafen 1922 ff., 1942 ff., 1967, 2032 ff., 2197 ff. und 2303 ff.; FamFG Paragrafen 342 ff.; EuErbVO bei Auslandsbezug. ErbStG und AO nur hinzunehmen, wenn die konkrete Aufgabe eine Steuerschnittstelle hat. Fundstellen über amtliche Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbanken live prüfen; keine ungeprüften Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Erbrechtsmandat einordnen Bearbeitungsroute bestimmen und erste Prioritaeten setzen. §§ 1922 2229 2303 BGB § 43a BRAO. Prüfraster: Erbfolge Testament Pflichtteil Ausschlagung Nachlassinsolvenz Fristen. Output: Mandat-Einordnung Normenmap naechste Schritte. Abgrenzung: Orientierungsskill; Detailarbeit in Spezialist-Skills.
Fachanwalt für Erbrecht — Orientierung
Fachlicher Kern — Erbrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Fachanwalt für Erbrecht — Orientierung und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Normenradar: BGB §§ 1922 ff., 1937, 1942 ff., 1953, 1967, 2032 ff., 2042, 2050 ff., 2078, 2084, 2203 ff., 2303 ff., 2314, 2325, 2333; FamFG §§ 343 ff.; EuErbVO.
- Arbeitsmodus: Erst Erbfolge, Ausschlagung, Nachlassbestand, Haftung und Fristen sichern; dann Pflichtteil, Auskunft/Wertermittlung, Testamentsauslegung, Erbengemeinschaft und internationale Anknüpfung trennen.
- Outputpflicht: Nachlassmatrix, Pflichtteils-/Ergänzungstabelle, Auskunftsverlangen, Erbscheinsantrag, Teilungsplan oder Klagebaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Aktuelle Rechtsprechung (Orientierung Erbrecht, Stand 05/2026)
Verifizierte Eckpfeiler — Live-Verifikation vor Verwendung in Schriftsätzen zwingend:
- BGH, Urteil vom 12.03.2025 - IV ZR 88/24: Pflichtteilsanspruch nichteheliches Kind; § 2317 Abs. 1 BGB maßgebend trotz Ausübungssperre § 1600d Abs. 5 BGB.
- BGH, Urteil vom 02.07.2025 - IV ZR 93/24: Das Arztvermächtnis war nicht wegen der konkret geprüften Berufsregel in Verbindung mit BGB Paragrafen 134 und 2171 Absatz 1 unwirksam; weitere Verbote und BGB Paragraf 138 bleiben gesondert zu prüfen.
Anhängig zur Verfassungsmäßigkeit der erbschaftsteuerlichen Verschonung von Betriebsvermögen: BVerfG 1 BvR 804/22 (Stand 05/2026 noch nicht entschieden); Beobachtung empfohlen.
Weitere Rechtsprechung nicht aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über bundesgerichtshof.de, dejure.org oder openjur.de verifizieren.
FAO-Voraussetzungen
- Lehrgang 120 Stunden + drei Klausuren.
- 80 Fälle in den letzten drei Jahren, davon mindestens 60 erbrechtliche Fälle einschließlich 20 streitiger Verfahren.
Wichtige Normen
| Bereich | Norm |
|---|
| Erbrecht BGB | §§ 1922 ff. BGB (Erbfolge) §§ 2064 ff. (Testament) §§ 2274 ff. (Erbvertrag) §§ 2303 ff. (Pflichtteil) §§ 2147 ff. (Vermächtnis) §§ 2032 ff. (Erbengemeinschaft Auseinandersetzung) |
| Nachlassverfahren | FamFG §§ 342 ff. (Nachlassgericht beim AG) |
| Erbschaftsteuer | ErbStG Bewertungsgesetz |
| Internationales Erbrecht | EU-ErbVO (Verordnung EU Nr. 650/2012) Europaeisches Nachlasszeugnis |
| Pflichtteilsentziehung | §§ 2333 ff. BGB |
Typische Mandate
- Testamentsentwurf und Erbvertragsentwurf
- Erbscheinantrag und -anfechtung
- Pflichtteilsstreit (Auskunfts- und Wertfeststellungsklage Stufenklage § 254 ZPO)
- Erbauseinandersetzung
- Testamentsanfechtung (§ 2078 BGB)
- Schenkung und Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB)
- Erbschaftsteuer-Bescheid (siehe steuerrecht-anwalt-und-berater)
- Internationale Erbfälle und EU-ErbVO
Fristen
- Erbschaftsannahme oder -ausschlagung § 1944 BGB — sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und Berufungsgrund; bei Auslandsaufenthalt sechs Monate.
- Anfechtung Erbschaftsannahme/-ausschlagung § 1954 BGB — sechs Wochen.
- Pflichtteilsanspruch gegen den Erben: Regelverjährung von drei Jahren nach BGB Paragrafen 195 und 199 Absatz 1, grundsätzlich ab dem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung und Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis. Die kenntnisunabhängige Höchstfrist folgt aus BGB Paragraf 199 Absatz 3a.
- Anfechtung Testament § 2082 BGB — ein Jahr ab Kenntnis.
- Schenkungsfrist Pflichtteilsergänzung § 2325 BGB — zehn Jahre (mit Abschmelzungsmodell).
Hauptgerichte
- Nachlassgericht beim Amtsgericht (§ 342 FamFG).
- Beschwerdegericht: Landgericht / OLG.
- BGH IV. Zivilsenat für Erbsachen.
- Finanzgericht bei Erbschaftsteuer.
Berufsverband
- ARGE Erbrecht DAV.
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge DVEV.
Schnittstellen
- kanzlei-allgemein Fristen Versand.
- steuerrecht-anwalt-und-berater bei Erbschaftsteuer.
- gesellschaftsrecht bei Unternehmensnachfolge.