From fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht
Drafts creditor applications in German insolvency law by organizing facts, norms, evidence, and deadlines. Provides a risk/deadline traffic light with immediate steps.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht:glaeubigerantragThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Fachanwalt Insolvenz Sanierungsrecht Gläubigerantrag: ordnet Normen, Nutzerangaben, Fristen, Belege und verifizierte Rechtsprechung zu einer belastbaren Prüfung.
Prüfungslinie für fachanwalt insolvenz sanierungsrecht glaeubigerantrag. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.| Norm | Inhalt |
|---|---|
| § 14 InsO | Gläubigerantrag: Glaubhaftmachung Forderung und Eröffnungsgrund; Rechtsschutzbedürfnis |
| § 14 Abs. 2 InsO | Anhörung der Schuldnerin vor Eröffnungsbeschluss |
| § 17 InsO | Zahlungsunfähigkeit: Schuldner kann fällige Zahlungspflichten nicht erfüllen; 10%-Schwelle BGH |
| § 18 InsO | Drohende Zahlungsunfähigkeit: nur Eigenantrag, nicht für Gläubigerantrag |
| § 19 InsO | Überschuldung: nur bei juristischen Personen; negatives Reinvermögen + fehlende Fortführungsprognose |
| § 21 InsO | Sicherungsmaßnahmen: vorläufiger IV, allgemeines Verfügungsverbot, Zustimmungsvorbehalt, ZV-Einstellung |
| § 22 InsO | Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters |
| § 26 InsO | Abweisung mangels Masse: wenn keine kostendeckenden Mittel vorhanden; Kostenvorschuss durch Gläubiger |
| § 27 InsO | Eröffnungsbeschluss: Datum, Stunde, Verwalterbestellung |
| § 294 ZPO | Glaubhaftmachung: eidesstattliche Versicherung, Urkunden |
| Gericht | AZ | Datum | Kernaussage |
|---|
Vorab: Der untenstehende ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Rechtsfolge |
|---|---|---|---|
| 1 | Antragsberechtigung: jeder Insolvenzgläubiger; Forderung gegen Schuldner | § 14 Abs. 1 InsO | Fehlt Gläubigerstellung → Antrag unzulässig |
| 2 | Glaubhaftmachung Forderung: Titel, Urkunden, eidesstattliche Versicherung | § 14 Abs. 1, § 294 ZPO | Ohne Glaubhaftmachung → Antrag unzulässig |
| 3 | Glaubhaftmachung Eröffnungsgrund | §§ 17, 19 InsO | ZU oder Überschuldung (nur jur. Person); drohende ZU nicht ausreichend für Gläubigerantrag |
| 3b | Überschuldung § 19: nur jur. Person; neg. Reinvermögen + fehlende Fortführungsprognose | § 19 InsO | Beide Voraussetzungen kumulativ |
| 5 | Anhörung der Schuldnerin § 14 Abs. 2 | § 14 Abs. 2 InsO | Pflicht des Gerichts; keine Voraussetzung des Gläubigers |
| 6 | Sicherungsmaßnahmen § 21 InsO beantragen | § 21 InsO | Sofortschutz: ZV-Einstellung, vorläufiger IV, Zustimmungsvorbehalt |
| 7 | Massekostenprüfung § 26 InsO | § 26 InsO | Masseunzulänglichkeit → Abweisung; Kostenvorschuss durch Gläubiger möglich |
| 8 | Eröffnungsbeschluss § 27 InsO | § 27 InsO | Verwalterbestellung, Insolvenzbeschlag § 80 InsO |
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Glaeeubigerantrag auf Insolvenzeroffnung stellen | Vollstaendiger Antrag § 14 InsO nach Baustein unten |
| Variante A — Schuldnerin stellt Gegenantrag | Widerspruchs-Baustein unten; Zahlungsunfaehigkeit belegen |
| Variante B — Mandant will schnell Geld sehen | Vorlaeufige Insolvenzverwaltung beantragen; Aussondern prüfen |
| Variante C — laufende Zwangsvollstreckung parallel | Koordination Insolvenzeröffnung und ZV; Moratoriumswirkung § 21 InsO |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
An das Amtsgericht [Ort] – Insolvenzgericht –
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 14 InsO
Antragstellerin (Gläubigerin):
[Firma GmbH], [Anschrift], vertreten durch Geschäftsführer [Name]
– nachfolgend: Gläubigerin –
Schuldnerin:
[Firma UG/GmbH/AG], [Anschrift], HR-Nr. [XX], AG [Ort]
– nachfolgend: Schuldnerin –
I. Antrag
Die Gläubigerin beantragt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
zu eröffnen.
Hilfsweise: Für den Fall mangelnder Masse beantragt die Gläubigerin, einen Kosten-
vorschuss gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO in Höhe von [Betrag] EUR einzahlen zu dürfen,
um das Verfahren zu ermöglichen.
II. Glaubhaftmachung der Forderung (§ 14 Abs. 1 InsO)
Die Gläubigerin hat gegen die Schuldnerin eine Forderung in Höhe von [Betrag] EUR aus
[Warenlieferung/Darlehen/Dienstleistung] gemäß [Vertragsdatum], fällig seit [Datum].
Belege: Rechnung Anlage K1, Mahnschreiben Anlage K2, Zahlungsbefehl/Urteil Anlage K3.
Die Forderung ist trotz mehrfacher Mahnung (zuletzt [Datum]) nicht beglichen worden.
III. Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrundes (§ 17 InsO)
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig (§ 17 InsO). Maßstab BGH-Linie zur Liquiditätsbilanz und Zahlungseinstellung (vor Antrag konkrete Aktenzeichen über dejure.org / openjur.de mit Datum verifizieren). Konkrete Indizien:
a) Liquiditätsstatus zum Stichtag: Unterdeckung > 10 % (vgl. ständige BGH-Linie);
b) Rücklastschriften der Schuldnerin vom [Datum], Anlage K4;
c) Vollstreckungsversuche anderer Gläubiger (Pfändungsprotokolle Anlage K5);
d) Eigene eidesstattliche Versicherung der Gläubigerin über Zahlungsverweigerung, Anlage K6.
[Bei jur. Person alternativ § 19 InsO:]
Die Schuldnerin ist überschuldet (§ 19 InsO): Der letzte Jahresabschluss [Jahr] weist ein
negatives Eigenkapital von [Betrag] EUR aus. Eine positive Fortführungsprognose ist nach
[Sachverhalt] nicht gegeben.
IV. Sicherungsmaßnahmen (§ 21 InsO)
Es wird beantragt:
a) Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters;
b) Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO;
c) Einstellung aller laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Begründung: Es besteht Gefahr der Vermögensverschiebung: [konkrete Hinweise].
V. Rechtsschutzbedürfnis
Der Antrag dient nicht der Druckausübung, sondern der geordneten Befriedigung sämtlicher
Gläubiger. Außergerichtliche Einigung ist an [Datum] gescheitert.
[Ort, Datum]
[Anwalt/Gläubiger]
Anlagen: K1–K6
An das Amtsgericht [Ort] – Insolvenzgericht –, Az. [XX IN YY/ZZ]
Stellungnahme der Schuldnerin gemäß § 14 Abs. 2 InsO
I. Die Schuldnerin widerspricht dem Antrag.
II. Keine Zahlungsunfähigkeit
Die behauptete Zahlungsstockung beruht auf einer [streitigen Gegenforderung/
Zahlungsausstand Dritter]. Aktuelle Liquidität: [Kontoauszüge Anlage S1].
Liquiditätslücke <10% (Nachweis Anlage S2).
III. Forderung bestritten
Die Forderung der Antragstellerin ist wegen [Sachmangel/Aufrechnung] nicht fällig.
Beweis: Anlage S3.
IV. Antrag auf Zurückweisung
Das Gericht möge den Eröffnungsantrag zurückweisen.
--- vor Versand klären ---
| Frage | Beweislast |
|---|---|
| Gläubigerstellung + Forderungshöhe | Gläubigerin: Glaubhaftmachung § 294 ZPO (kein Vollbeweis nötig) |
| Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO | Gläubigerin: Indiziennachweis; Schuldnerin kann durch Liquiditätsplan widerlegen |
| Überschuldung § 19 InsO | Gläubigerin: Jahresabschluss, Gutachten; Schuldnerin: positive Fortführungsprognose |
| Rechtsschutzbedürfnis | Gläubigerin muss positiv darlegen; Schuldnerin kann Missbrauch geltend machen |
| Massekostendeckung § 26 InsO | Gericht prüft von Amts wegen; Gläubigerin kann Kostenvorschuss anbieten |
| Verfahrensschritt | Frist |
|---|---|
| Antragstellung | Jederzeit; keine Vorfrist; aber: Gläubiger trägt Kosten bei Abweisung § 26 InsO |
| Anhörung Schuldnerin § 14 Abs. 2 InsO | Gericht setzt Frist (i.d.R. 1–2 Wochen) |
| Sicherungsmaßnahmen § 21 InsO | Sofort nach Antragstellung möglich (ohne Anhörung in Eilfällen) |
| Eröffnungsbeschluss § 27 InsO | Nach Anhörung; Gericht soll unverzüglich entscheiden |
| Anfechtungsfristen nach Eröffnung | Ab Eröffnung läuft Verjährung für Verwalter |
| Kostenvorschuss § 26 InsO | Gericht setzt angemessene Frist zur Einzahlung |
| Beschwerde gegen Abweisung § 34 InsO | 2 Wochen ab Zustellung |
| Gegenargument | Rechtliche Grundlage | Reaktion Gläubiger |
|---|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit liege nicht vor | § 17 InsO | Liquiditätsstatus zum Stichtag konkret darstellen; Indizien iSd ständiger BGH-Linie zur Zahlungseinstellung |
| Forderung bestritten (Gegenforderung) | § 14 Abs. 1 InsO | Bestreitung muss substanziiert sein; bei Titulierung Gläubigerforderung unbestreitbar |
| Stundung bestreitend Forderung fällig | BGH-Linie zur echten Stundung | Beweis konkret echter Stundungsvereinbarung; faktische Duldung beseitigt Fälligkeit nicht (Verifikation Az. über dejure.org) |
| Masselosigkeit § 26 InsO | § 26 InsO | Kostenvorschuss anbieten; Forderung aus Masseverbindlichkeit nach § 55 InsO bei Eröffnung sichergestellt |
| Überschuldung bestritten (positive Fortführungsprognose) | § 19 InsO | Gegengutachten anfordern; Bankgespräche und Finanzierungszusagen als Belege; Prognosezeitraum 12 Monate (SanInsKG endete 31.12.2023) |
| Schuldnerin leitet außergerichtliche Sanierung ein | §§ 17 ff. InsO | Keine automatische Rücknahme des Antrags; Gläubiger kann Verfahren fortsetzen; Vergleich verhandeln |
Verfahrenskosten bei Gläubigerantrag: Gerichtsgebühren nach GKG Anlage 1 Nr. 2310 (Insolvenzeröffnungsverfahren); bei Abweisung trägt der Gläubiger die Kosten (§ 26 InsO, § 91 ZPO analog).
Kostenvorschuss § 26 InsO: typisch 3.000–15.000 EUR; deckt vorläufigen Verwalter + Gerichtskosten. Bei späterer Eröffnung wird Vorschuss erstattet (Masseverbindlichkeit).
Anwaltliche Vergütung: Gebühr nach RVG; Beratungsgebühr 190–8.500 EUR je nach Streitwert (§§ 13, 14 RVG); bei Gerichtsverfahren 1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr.
Haftungsrisiko: Gläubiger, der mutwillig oder leichtfertig Antrag stellt, haftet nach § 14 Abs. 3 InsO für Schaden der Schuldnerin.
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Forderung tituliert, Vollstreckung erfolglos | Gläubigerantrag stellen; Indizien für ZU aus Vollstreckungsprotokollen |
| Mehrere Gläubiger haben gleichartige Situation | Koordination mit anderen Gläubigern vor Antragstellung; Lead-Gläubiger festlegen |
| Schuldnerin bietet kurzfristige Zahlung | Vergleich mit Zahlungsplan prüfen; § 14-Antrag als Druckmittel wirksam |
| Schuldnerin versucht § 270d-Schutzschirm | Gläubigerantrag ist weiter zulässig; Schutzschirm schließt Gläubigerantrag nicht aus |
| Masselosigkeit befürchtet | Kostenvorschuss § 26 InsO anbieten; sichert Verfahrensdurchführung + Anfechtungsrecht des Verwalters |
| Gesellschafter der Schuldnerin haften persönlich (GbR, OHG) | Simultane Pfändung Gesellschaftervermögen erwägen |
| Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Insolvenzverschleppung | Gläubigerantrag unabhängig von Strafverfahren; ggf. koordinieren |
fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-insolvenzanfechtung — nach Eröffnung: Anfechtung von Vorauszahlungenfachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-anfechtungsklage-verwalter — Verwalter-Klagestrategiefachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-restrukturierungsplan — Alternative StaRUG-Verfahren vor Antragstellungfachanwalt-handels-gesellschaftsrecht-geschaeftsfuehrerhaftung — GF-Haftung § 15a InsO parallel prüfennpx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-insolvenz-sanierungsrechtDrafts creditor insolvency applications under German Insolvency Code (InsO) with legal reasoning, evidence requirements, and procedural steps for filing a creditor's petition.
Creates creditor application drafts with risk assessment, counterarguments, and defense strategies in insolvency law. Includes deadline tracking and immediate action steps. Useful for insolvency practitioners handling creditor applications under InsO.
Generates legal document drafts for claims against insolvent debtors under German Insolvency Code (InsO), including deadline and risk assessment.