Erstellt eine vollständige Meldung nach Art
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Erstellt eine vollständige Meldung nach Art. 33 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb der 72-Stunden-Frist. Behandelt: Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 lit. a-d DSGVO — Art der Verletzung; Kategorien und ungefähre Zahl der Betroffenen und Datensätze; Name und Kontakt des Datenschutzbeauftragten; wahrscheinliche Folgen; ergriffene oder vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen; Begründung Verspätung Art. 33 Abs. 1 Satz 2; Form schriftlich oder per Online-Formular; schrittweise Übermittlung Art. 33 Abs. 4. Output: Fließtext-Meldung in der Reihenfolge der Berliner Formularstruktur I bis VI. Abgrenzung: keine behörden-spezifischen Eingabewege; keine Benachrichtigung Art. 34.
Meldung nach Art. 33 DSGVO — Pflichtangaben generisch
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig (Sitzland-Prinzip nach Art. 55; Lead Authority Art. 56)?
- Welches Online-Formular oder welcher Postweg ist vorgegeben?
- Welche Fristberechnung — wann begann die qualifizierte Kenntnis?
- Liegen Daten Art. 9 DSGVO oder § 203 StGB-Geheimnisse vor?
- Ist eine vorläufige Meldung sinnvoll und welche Nachmeldungen sind geplant?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Behördentauglicher Erstmelde-Text in 72 h; Vermeidung von Rückfragen)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 1 DSGVO Meldepflicht binnen 72 Stunden.
- Art. 33 Abs. 3 DSGVO Pflichtangaben.
- Art. 33 Abs. 4 DSGVO schrittweise Übermittlung.
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentationspflicht.
- Art. 55; 56 DSGVO Zuständigkeit.
- § 51 BlnDSG / Landesdatenschutzgesetze für öffentliche Stellen.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; aktuelle Bußgeldfälle wegen unvollständiger oder verspäteter Meldungen vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 3 lit. a-d; Art. 33 Abs. 4; Art. 33 Abs. 5; Art. 55; Art. 56 DSGVO; § 51 BlnDSG.
Berliner Struktur als Goldstandard
Die Meldeformular-Vorlage der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit deckt strukturell alle Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO ab und wird als inhaltliche Prüfliste verwendet. Die Meldung gliedert sich in sechs Bloecke:
I. Wo ist die Datenpanne passiert?
- Verantwortliche Stelle (Unternehmen, Verein, Praxis, Behörde) — Name, Anschrift, Webseite, Branche.
- Angaben zur meldenden Person — Name, Funktion, dienstliche E-Mail, Telefon.
II. Was ist passiert?
- Art der Datenpanne (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit; konkrete Kategorie).
- Beschreibung — was ist passiert; welche Fehler oder Sicherheitsluecken; welche technischen Systeme und Dienste.
- Auftragsverarbeiter beteiligt — falls ja Name und Anschrift.
- Beginn und Dauer der Datenpanne; ggf. fruehestmoeglichen Zeitpunkt.
- Datum der Kenntnisnahme (loest 72-Stunden-Frist aus).
- Betroffene Datenarten — Namen; Adressen; E-Mail-Adressen; Standort; Geburtsdatum; Passwoerter; Personalausweisnummer; Pass; Steuernummer; Bankdaten; wirtschaftliche Verhältnisse; Straftaten; politische Meinungen; religioese Ueberzeugungen; Gewerkschaftszugehoerigkeit; Gesundheit; Sexualitaet; ethnische Herkunft; Biometrie; Identifikationsnummern; Fotos/Videos; unbekannt.
- Art. 9 DSGVO-Daten ja/nein/nicht bekannt.
- Kategorien betroffener Personen — Mitarbeiter; Nutzer; Kunden; Patienten; Politiker; Kinder/Minderjaehrige; Personen öffentlichen Lebens; andere.
- Anzahl betroffener Personen (Obergrenze).
- Anzahl betroffener Datensaetze.
- Wahrscheinliche Folgen für Betroffene — Geheimnisoffenbarung; wirtschaftliche Nachteile; finanzieller Schaden; Blossstellung; Rufschaedigung; Verlust des Arbeitsplatzes; Existenzgefaehrdung; Lebensgefaehrdung; Diskriminierung; gesellschaftliche Nachteile; Identitaetsdiebstahl; Aufhebung Pseudonymisierung; andere.
III. Welche Gegenmassnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen?
- Bereits eingeleitete und geplante Gegenmassnahmen zur Schadensminderung und zur kuenftigen Verhinderung.
- Vorbestehende technische und organisatorische Maßnahmen sowie Begruendung, weswegen sie nicht ausgereicht haben.
- Information der Betroffenen ja/nein; wie und wann; welche Empfehlungen; bei nein Begruendung zu Art. 34 DSGVO.
IV. Sonstige Mitteilungen an die Aufsichtsbehoerde
- Andere Behörden eingeschaltet (mit Aktenzeichen).
- Strafanzeige (Dienststelle, Aktenzeichen).
- Sonstige Hinweise.
V. Dokumente
- Forensischer Untersuchungsbericht.
- Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
- Muster Benachrichtigungsschreiben Art. 34 DSGVO.
- Schlüsselmaterial (PGP).
VI. Abschluss
- Vorlaeufige Meldung ja/nein; bei vorläufiger Meldung Ergaenzung binnen 14 Tagen.
Diese sechs Bloecke werden in jeder Behörden-spezifischen Meldung adressiert; die Reihenfolge kann je nach Formular variieren.
Praxisformulierung — Meldungstext Reihenfolge Meldung-vor-Bewertung
Die Meldung wird als Fließtext oder als ausgefülltes Online-Formular eingereicht. Reihenfolge der Inhalte:
- Verantwortliche Stelle und meldende Person (Block I).
- Was ist passiert — Beschreibung der Verletzung; Beginn und Kenntnisnahme; Datenarten; Anzahl Betroffener und Datensätze; wahrscheinliche Folgen (Block II).
- Welche Gegenmaßnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen — einschließlich vorbestehender TOM und deren Schwächen (Block III).
- Sonstige Mitteilungen — andere Behörden, Strafanzeige, sonstige Hinweise (Block IV).
- Beilagen — forensischer Bericht, TOM-Liste, Muster Benachrichtigungsschreiben (Block V).
- Abschluss — vorläufig oder endgültig; Ergänzung binnen 14 Tagen (Block VI).
Erst nach der Meldung folgt die anwaltliche Einschätzung zu Meldepflicht, Benachrichtigungspflicht und Bußgeldrisiken — getrennt vom Meldetext.
Output ist Text, kein Code, kein JSON.
Abgrenzung zu anderen Skills
-
dsv-aufnahme-statusinformation bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
-
dsv-meldung-art-33-pflichtangaben deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
-
dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
-
dsv-bussgeldverteidigung-art-83 und dsv-schadensersatz-art-82 decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
-
Behördenspezifische Eingabewege und Adressen siehe dsv-meldung-bfdi / dsv-meldung-baylda / dsv-meldung-ldi-nrw etc.