Drafts defense submissions against §188 StGB (insult/defamation of political figures). Checks predicate offenses, public context, political role, and constitutional protections.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Easy-Verteidigung gegen § 188 StGB: schneller Verteidigungsbei Anzeige, Strafbefehl oder Anklage wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Prüft Basisdelikt §§ 185-187 StGB, Öffentlichkeit, kommunale/politische Rolle, Motivzusammenhang, Eignung zur erheblichen Erschwerung öffentlichen Wirkens, Art. 5 GG, § 193 StGB, Strafantrag/besonderes öffentliches Interesse und sofortige Schriftsatzlinie.
| Angriff | Verteidigungsidee | Was belegen? |
|---|---|---|
| Kein Basisdelikt | Werturteil, Sachkritik, Satire, Übertreibung oder mehrdeutige Äußerung | Gesamttext, Anlass, Debatte, Voräußerungen |
| Keine Person des politischen Lebens | Verwaltungshandeln, Behördenmitarbeiter ohne politische Sichtbarkeit, private Rolle | Amt/Funktion, öffentliche Rolle, Kontext |
| Kein Motivzusammenhang | Äußerung betrifft private oder rein persönliche Auseinandersetzung | Anlass, Beziehung, Vorgeschichte |
| Keine erhebliche Erschwerung | Einzelne grobe Äußerung ohne ernsthafte Wirkung auf politische Tätigkeit | Reichweite, Resonanz, Gegenrede, Amtsausübung |
| Art. 5 GG / § 193 StGB | Machtkritik und öffentliche Sachdebatte sind besonders schutzwürdig | politisches Thema, Belege, Tonfall im Kontext |
Prüfe erst nach dem Basisdelikt:
Bei politischer Auseinandersetzung niemals automatisch "Beleidigung" sagen. Art. 5 Abs. 1 GG verlangt eine belastbare Deutung der Äußerung aus Sicht einer unvoreingenommenen verständigen Durchschnittsperson und eine Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht. Je stärker der Beitrag eine öffentliche Frage, Amtsführung, Machtkritik oder politische Entscheidung betrifft, desto stärker ist die Meinungsfreiheit.
Die Äußerung ist nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang der politischen Auseinandersetzung über [Thema] zu würdigen. Sie betrifft nicht die private Person des Anzeigeerstatters, sondern dessen öffentliches Handeln im Zusammenhang mit [Amt/Entscheidung]. Eine Deutung als reine Herabsetzung wird der Aussage nicht gerecht. Jedenfalls fehlt es an der für § 188 StGB zusätzlich erforderlichen Eignung, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-strafrechtDrafts defense arguments under Art. 5 GG against § 188 StGB in written submissions and trial, including context analysis, opinion/fact distinction, and § 193 StGB justification.
Analyzes defamation cases under §187 StGB: checks deadlines, jurisdiction, legal remedies, and provides a risk traffic light with immediate steps.
Prepares criminal complaints for insult (Beleidigung) and fraud (Betrug) under German law. Organizes facts, norms, burden of proof, counterarguments, and next steps with checkpoints and risk assessment.