For German criminal defense in BtMG/KCanG personal use cases: verifies deadlines, form, jurisdiction, legal remedies, and immediate actions. Delivers a deadline and risk traffic light with next steps.
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**Betrug Stgb Btmg Grundtatbestand** ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: Betrug § 263 StGB Grundtatbestand, BtMG-Grundtatbestand § 29 Abs, BtMG-Qualifikation § 29a BtMG. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen.
Betrug Stgb Btmg Grundtatbestand ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: Betrug § 263 StGB Grundtatbestand, BtMG-Grundtatbestand § 29 Abs, BtMG-Qualifikation § 29a BtMG. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen.
Fokus: Eigenbedarfsverteidigung im BtMG/KCanG: § 31a BtMG Absehen von Strafverfolgung, § 153 sowie § 153a StPO, Konsumeinheiten-Argumentation, Abgrenzung zum Handeltreiben. Suchtgutachten und Therapieanbahnung als Verteidigungsbausteine.
Die Eigenbedarfsverteidigung ist die zentrale Strategie der BtMG- und KCanG-Verteidigung bei geringen und mittleren Mengen. Ziel: Einstellung nach § 31a BtMG oder §§ 153, 153a StPO, hilfsweise Strafmilderung wegen reinen Eigenkonsums.
Bei der nicht geringen Menge (§ 29a BtMG, § 35 KCanG) ist die reine Eigenbedarfsverteidigung nicht mehr ausreichend; sie wird Strafzumessungsfaktor.
§ 31a BtMG — Absehen von der Strafverfolgung: Bei geringer Menge Betaeubungsmittel zum Eigenverbrauch kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen, wenn die Schuld als gering anzusehen ist, kein öffentliches Interesse besteht und keine Fremdgefaehrdung vorliegt.
§ 36 KCanG — Ordnungswidrigkeit: Bei knappen Ueberschreitungen der erlaubten Cannabis-Mengen Ordnungswidrigkeit; siehe Schwester-Skill.
§ 153 StPO: Einstellung bei Geringfuegigkeit ohne Auflagen. § 153a StPO: Einstellung gegen Auflagen (Geldzahlung, Sozialstunden, Therapie).
Konsumeigenbedarf — Prüfkriterien:
| Stoff | Geringe Menge zum Eigenverbrauch (Richtwert) | Quelle |
|---|---|---|
| Cannabis (KCanG) | bis 25 g öffentlich, 50 g privat | § 3 KCanG |
| Heroin | ca. 0.5 g | Landesrichtlinien § 31a BtMG (laenderspezifisch verifizieren) |
| Kokain | ca. 1 g | Landesrichtlinien |
| Amphetamin | ca. 3 g | Landesrichtlinien |
| MDMA | ca. 3 Tabletten / 1 g | Landesrichtlinien |
| LSD | ca. 5 Konsumeinheiten | Landesrichtlinien |
| Methamphetamin | ca. 1 g | Landesrichtlinien |
Wichtig: Die Schwellen variieren erheblich zwischen Bundeslaendern und Generalstaatsanwaltschaften. Vor Antrag § 31a BtMG die einschlaegigen Richtlinien der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft prüfen.
| Strategie | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| § 31a BtMG Einstellung | Schnelle Verfahrensbeendigung | Schuldfeststellung implizit, kann für kuenftige Faelle relevant werden |
| § 153 StPO Einstellung | Keine Auflagen | Bei wiederholten Faellen schwer durchsetzbar |
| § 153a StPO Einstellung gegen Auflagen | Verbindung zur Therapieauflage möglich | Auflagen müssen erfuellt werden |
| Freispruchsantrag | Volle Entlastung | Bei klarer Beweislage Risiko |
| Strafmilderung wegen Eigenkonsums | Reduziert Strafe | Schuldfeststellung vorhanden |
strafrecht-spezial-btmg-35-therapie-statt-strafe.Antrag § 31a BtMG: "Sehr geehrte Damen und Herren, namens und im Auftrag meines Mandanten beantrage ich gemäß § 31a BtMG, von der Verfolgung der Tat abzusehen. Die sichergestellte Menge ([X] g [Stoff]) dient dem ausschliesslichen Eigenverbrauch meines Mandanten. Mein Mandant ist seit [Datum] in suchtmedizinischer Behandlung bei Dr. [Name] (Attest anliegend Anlage 1). Die Suchterkrankung ist diagnostiziert. Es liegt keine Fremdgefaehrdung vor. Mein Mandant ist Erstaeter. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ist nicht ersichtlich."
Antrag § 153a StPO mit Therapieauflage: "Hilfsweise wird Einstellung nach § 153a Abs. 1 StPO gegen Auflage angeregt:
references/methodik-buergerliches-recht.md.references/zitierweise.md.npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-strafrechtPrüft BtMG § 29 Abs. 1 Grundtatbestand (Anbau, Handel, Besitz von Betäubungsmitteln) in der strafrechtlichen Fallarbeit: Fristen, Zuständigkeit, Rechtsweg, Sofortmaßnahmen und Risikoampel.
Analyzes German narcotics law (BtMG) for trafficking or possession cases, checking deadlines, jurisdiction, and immediate legal steps.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.