Untersuchungshaft und Haftprüfung nach §§ 112 ff
Arbeitsbereich
Orientierung ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: Orientierung im Strafrecht-Mandat und Fallrouting, Untersuchungshaft und Haftprüfung nach §§ 112 ff, Verständigung § 257c StPO und Taeter-Opfer-Ausgleich § 46a. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Untersuchungshaft und Haftprüfung nach §§ 112 ff. StPO: Anwendungsfall Mandant wurde verhaftet und Strafverteidiger muss Haftbefehl anfechten oder Haftprüfungsantrag stellen. §§ 112-113 StPO Haftgründe Fluchtgefahr Verdunkelungsgefahr Wiederholungsgefahr, § 117 StPO Haftprüfung 3-Monats-Frist, § 304 StPO Haftbeschwerde. Prüfraster dringender Tatverdacht prüfen, Haftgrundargumente widerlegen, verhältnismäßige Alternativmassnahmen anbieten. Output Haftbefehlsanfechtung oder Haftprüfungsantrag mit Argumentationsstrategie. Abgrenzung zu Erstgespraeach und zu Hauptverhandlung-Vorbereiten.
Untersuchungshaft Haftprüfung
1) Haftgründe § 112 II StPO
Fluchtgefahr
- Konkrete Anhaltspunkte (Auslandsverbindungen, Mittel)
- Nicht: nur Strafe-Höhe
Verdunkelungsgefahr
- Beweisbeeinflussung
- Zeugen-Beeinflussung
- Beweismittel-Verschwindung
Wiederholungsgefahr
- Nur bei bestimmten Straftaten (§ 112a StPO)
Schwerverbrechens-Haft § 112 III StPO
- Bei besonders schweren Delikten ohne weiteren Grund
2) Voraussetzungen
Dringender Tatverdacht
- Wahrscheinlichkeit Verurteilung > Freispruch
- Beweis-Stand
Verhältnismaessigkeit
- Auch bei dringendem Tatverdacht
- Erwartete Strafe vs. Haft-Dauer
- Schonungsbedürftige (Kinder, Pflege)
3) Haftbefehl § 114 StPO
Inhalt
- Konkrete Vorwurf
- Haftgrund
- Verhältnismaessigkeit
Bekanntgabe
- Sofort bei Verhaftung
- Anwalts-Information
4) Haftprüfung § 117 StPO
Antrag
- Jederzeit möglich
- Schriftlich oder zu Protokoll
Verfahren
- AG-Richter entscheidet
- Muendliche Anhörung
- Bei Aufhebung: sofortige Entlassung
Frist § 121 StPO
- Nach 6 Monaten Haft: Prüfung OLG
- Bei Verlängerung: durch OLG-Beschluss
5) Haftbeschwerde § 304 StPO
Voraussetzungen
- Beschwerde gegen Haftbefehl oder Verlängerung
- Frist: jederzeit (ohne Frist)
Verfahren
- LG-Beschwerdekammer entscheidet
- Bei Niederlage: weiterer Rechtsweg OLG
6) Haftverschont § 116 StPO
Voraussetzungen
- Haftgrund kann durch mildere Maßnahmen abgewendet werden
- Beispiele:
- Meldepflicht
- Pass-Hinterlegung
- Kaution
Typische Maßnahmen
- Wohnsitz-Auflage
- Tag-Anwesenheits-Auflage
- Kontakt-Verbot
7) Verteidigung
Sofort-Schritte
- Mandanten-Besuch (binnen Stunden)
- Akteneinsicht-Antrag
- Haftprüfungs-Antrag oder Beschwerde
Phase 2
- Vorbereitung Anhörung
- Beweise gegen Haftgründe
- Verschon-Alternativen vorschlagen
Phase 3
- Bei Niederlage: Beschwerde
- Bei Erfolg: Verschon-Vereinbarung
Phase 4 — Dauer-U-Haft
- Anfechtung Verlängerung
- Nach 6 Monaten: OLG-Prüfung
- Strategie Hauptverhandlungs-Vorbereitung
8) Praktische Aspekte
Mandanten-Betreuung
- Regelmäßige Besuche
- Schreib-Kommunikation
- Familien-Info
Akteneinsicht bei U-Haft
- § 147 II 2 StPO: voller Zugang
- Schnelles Verfahren
Wirtschaftliche Folgen
- Lohnausfall
- Familien-Belastung
- Reputations-Schaden
9) Typische Fehler
- Pflichtverteidiger ohne Strafrecht-Expertise
- Haftprüfung zu spaet beantragt
- Verschon-Alternativen nicht ausgearbeitet
- Akteneinsicht verzoegert
10) BGH/BVerfG-Linien (Stand Mai 2026)
- Verfassungsrechtliche Maßstaebe der Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot in Haftsachen): Grundlage BVerfG 17.01.2013 — 2 BvR 2098/12 und BVerfG-Linie zur ueberlangen Haft; Aktualisierungen vor Ausgabe in bverfg.de und dejure.org prüfen. Offene Fundstelle (Verzeichnis): https://dejure.org/dienste/lex/StPO/112/1.html
- BVerfG, Beschluss vom 23. September 2025, 2 BvR 625/25: Die Verfassungsbeschwerde gegen eine auf ANOM-Daten gestützte Verurteilung wurde nicht zur Entscheidung angenommen; nach dem dortigen Vortrag bestanden keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verwertung. Für die Haftprüfung folgt daraus keine pauschale Verwertbarkeitsregel. Herkunft, Authentizität, konkrete Belastungstatsachen und Einwände gegen die Verwertung im Einzelfall prüfen. Amtliche Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rk20250923_2bvr062525.html
- Hinweis: Eine BGH-Leitentscheidung 2025/2026 speziell zu § 112 StPO / Haftpruefung ist Stand Mai 2026 nicht in dejure.org / openjur.de mit Volltext zugänglich; vor Ausgabe Aktenzeichen-Recherche unter "§ 112 StPO Haftgrund" durchführen.
Anschluss
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