Guides through Vergabekammer proceedings: organizes case files, identifies gaps, and develops negotiation or escalation strategies for procurement law disputes.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/fachanwalt-vergaberecht:fachanwalt-vergaberecht-vk-aufklaerung-vergleichThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Dieser Skill führt ein laufendes Nachprüfungsverfahren durch die Phase, in der die Vergabekammer Fragen stellt, Akteneinsicht gewährt oder begrenzt, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung anhört und praktisch ausgelotet wird, ob der Auftraggeber den Vergabefehler ohne streitige Endentscheidung heilt. Der Skill ist für Bieter, Auftraggeber und Beigeladene gedacht, die nicht nur "gewinnen"...
Dieser Skill führt ein laufendes Nachprüfungsverfahren durch die Phase, in der die Vergabekammer Fragen stellt, Akteneinsicht gewährt oder begrenzt, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung anhört und praktisch ausgelotet wird, ob der Auftraggeber den Vergabefehler ohne streitige Endentscheidung heilt. Der Skill ist für Bieter, Auftraggeber und Beigeladene gedacht, die nicht nur "gewinnen", sondern eine konkrete Änderung des Vergabeverfahrens erreichen oder verteidigen wollen.
§ 160 Abs. 1 bis 3 GWB: Nachprüfungsantrag, Antragsbefugnis und Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsfilter.§ 162 GWB: Beteiligte des Nachprüfungsverfahrens, insbesondere Antragsteller, Auftraggeber und Beigeladene.§ 163 GWB: Untersuchungsgrundsatz der Vergabekammer; Grundlage für gezielte Aufklärungsfragen.§ 165 GWB: Akteneinsicht, Geheimschutz und Schwärzungslogik.§ 166 GWB: mündliche Verhandlung und Entscheidungsreife.§ 167 GWB: Entscheidungsfrist der Vergabekammer, Fristverlängerung nur bei besonderer Sach- oder Rechtslage.§ 168 Abs. 1 GWB: Abstellungsentscheidung der Vergabekammer; geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Rechtsverletzung.§ 169 GWB: Zuschlagsverbot und dessen Grenzen.§§ 171 bis 173 GWB: sofortige Beschwerde, Frist/Form/Inhalt und Wirkung im OLG-Vergabesenat.§ 182 GWB: Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und Kostenrisiko eines Rücknahme-, Erledigungs- oder Unterliegensszenarios.Stelle zuerst fest, welche Verfahrenslage tatsächlich vorliegt:
§ 169 GWB grundsätzlich nicht zuschlagen.Arbeite nicht mit dem vagen Ziel "Vergabe ändern". Übersetze den Vergabefehler in einen konkreten, vollziehbaren Verfahrensschritt:
| Vergabefehler | Praktisches Abstellungsziel nach § 168 Abs. 1 GWB |
|---|---|
| Unklare oder diskriminierende Unterlage | Änderung der Vergabeunterlagen, Fristverlängerung und neue Angebotsmöglichkeit. |
| Fehlerhafte Eignungsprüfung | Aufhebung des Ausschlusses, erneute Eignungsprüfung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer. |
| Fehlerhafte Angebotswertung | Zurückversetzung in die Wertungsphase und Neuwertung anhand der bekannt gemachten Kriterien. |
| Unzulässige Aufklärung/Nachforderung | Wiederholung des Aufklärungs- oder Nachforderungsprozesses mit gleichen Maßstäben für alle betroffenen Bieter. |
| Unklare Dokumentation | Nachholung oder Offenlegung der tragenden Wertungsdokumentation, soweit Geheimschutz nicht entgegensteht. |
| Drohender Zuschlag trotz Fehler | Aufrechterhaltung des Zuschlagsverbots bis zur wirksamen Abhilfe oder Kammerentscheidung. |
Eine Stellungnahme an die Vergabekammer muss aktennah sein:
Ein Vergleich vor der Vergabekammer ist kein Selbstzweck und keine magische eigene GWB-Norm. Er funktioniert praktisch nur, wenn der öffentliche Auftraggeber das Verfahren vergaberechtlich zulässig korrigiert und die Beteiligten daraus prozessuale Konsequenzen ziehen. Prüfe deshalb:
§§ 171 ff. GWB, falls die Kammer oder Gegenseite nicht mitzieht?Für die mündliche Verhandlung erstelle einen Sprechzettel mit vier Blöcken:
§ 168 Abs. 1 GWB, die den Fehler beseitigt.§ 182 GWB.Liefere je nach Auftrag einen dieser fertigen Bausteine:
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Vor Versand prüfe: Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags, rechtzeitige Rüge, Zuschlagsverbot, Akteneinsicht, Beleglage, Kausalität für Zuschlagschance, Bestimmtheit des Abstellungsziels, Kostenfolge und Beschwerdefrist. Keine Entscheidung oder Fundstelle wird aus Modellwissen zitiert; Rechtsprechung wird nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle verwendet.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-vergaberechtOrders procurement case files, identifies gaps and demands, and provides a negotiation or escalation path for German public procurement law review procedures.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.
Creates structured, bite-sized implementation plans from specs or requirements before writing code. Useful for breaking down multi-step tasks into testable steps with file structure and task boundaries.