Mandat-Triage Insolvenzrecht
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
Arbeitsbereich
Eingangs-Abfrage für insolvenzrechtliche Mandate — Mandant ist Geschäftsführer mit Antragspflicht Gläubiger der Forderung anmelden will oder Arbeitnehmer der Insolvenzgeld beantragt. Klaert Mandantenrolle und Vorgang (Eroeffnungsantrag Eigenverwaltung Schutzschirm StaRUG Restschuldbefreiung). Sofort-Fristen Antragspflicht § 15a InsO drei Wochen Anmeldefristen Insolvenzgeld § 165 SGB III zwei Monate. Normen §§ 13 17 18 19 InsO Eroeffnungsantrag Insolvenzgründe. Eskalation Telefon-Sofort bei Antragspflicht-Verletzung Geschäftsführer-Haftung. Output Triage-Memo Fristen-Ampel Routing zu anfechtungsrechte-prüfen und anderen Skills. Abgrenzung zu insolvenzrecht-kaltstart-interview (Plugin-Profil-Befuellung). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Mandat-Triage Insolvenzrecht und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Ablauf — acht Fragen
Frage 1 — Mandantenrolle?
- Schuldner (Privatperson Selbstständig Gesellschaft)
- Geschäftsführer / Vorstand
- Gesellschafter
- Gläubiger einzelner
- Gläubiger-Banken
- Insolvenzverwalter
- Sachwalter (Eigenverwaltung)
- Arbeitnehmer
- Anfechtungs-Gegner
Frage 2 — Vorgang?
- Antragspflicht-Prüfung § 15a InsO
- Eigenantrag stellen
- Gläubigerantrag erhalten — Reaktion
- Eigenverwaltung beantragen
- Schutzschirm § 270d InsO
- StaRUG-Verfahren
- Insolvenzgeld
- Forderungsanmeldung
- Insolvenzplan
- Anfechtungs-Verfahren
- Restschuldbefreiung
- Verbraucherinsolvenz
- Gesellschafter-Haftung
- Geschäftsführer-Haftung § 64 GmbHG a. F. / § 15b InsO
Frage 3 — Akute Eilbedürftigkeit?
- Antragspflicht § 15a InsO drei Wochen — Strafbarkeit
- Vermögensverschiebung läuft / steht bevor
- Massive Vermögensabflüsse im Vorfeld
- Gläubigerantrag zugestellt
- Insolvenzgericht Termin morgen
- Pfändung Konto Existenz bedrohend
- Arbeitnehmer Lohn-Ausstand
- Sanierungs-Krise akut
Frage 4 — Verfahrensstadium?
- Vor Antragspflicht — Beratung
- Antragspflicht akut
- Eröffnungsverfahren (vorläufiges Verfahren)
- Eröffnetes Verfahren
- Berichtstermin
- Prüfungstermin
- Schlussverteilung
- Aufhebung
- Wohlverhaltensphase
Frage 5 — Schuldner-Form?
- Natürliche Person
- Selbstständig
- GmbH AG GmbH & Co. KG
- Personengesellschaft
- Verein
- Stiftung
- Genossenschaft
- Auslandsbezug (EuInsVO)
Frage 6 — Wirtschaftliche Verhältnisse?
- Aktiva (Buchwert Verkehrswert)
- Passiva
- Liquidität-Stand
- Drohende Zahlungs-Unfähigkeit § 18 InsO
- Zahlungs-Unfähigkeit § 17 InsO
- Überschuldung § 19 InsO
- Fortbestehens-Prognose
Frage 7 — Frist?
- Paragraf 15a InsO: Antrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung
- Forderungsanmeldung mit Anmeldefrist im Insolvenzgericht-Bekanntmachung
- Anfechtungsverjährung nach Paragraf 146 InsO: regelmäßige BGB-Verjährung; Beginn und Hemmung anhand Paragrafen 195 und 199 BGB berechnen
- Restschuldbefreiungsantrag mit dem Eigenantrag verbinden oder binnen zwei Wochen nach dem gerichtlichen Hinweis stellen, Paragraf 287 Absatz 1 InsO
- Insolvenzgeld innerhalb der zweimonatigen Ausschlussfrist nach dem Insolvenzereignis beantragen, Paragraf 324 Absatz 3 SGB III; den Anspruchstatbestand nach Paragraf 165 SGB III getrennt prüfen
Frage 8 — Besondere Konstellationen?
- Konzern-Insolvenz
- Eigenverwaltung möglich (Liquidität ausreichend Geschäftsführer geeignet)
- Schutzschirm-Verfahren möglich
- StaRUG vor Insolvenz?
- Auslandsbezug
- Familieninsolvenz
Routing-Matrix
| Vorgang | Folge-Skill |
|---|
| Antragspflicht-Prüfung | antragspflicht-15a-inso |
| Gläubigerantrag erhalten | glaeubigerantrag-pruefung |
| Zahlungsunfähigkeit-Prüfung | zahlungsunfaehigkeit-pruefung-17-inso |
| Überschuldungs-Prüfung | ueberschuldung-pruefung-19-inso |
| Liquiditätsvorschau | liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich |
| Anfechtungs-Verteidigung / -Aktivierung | anfechtungsrechte-pruefen |
| Fortbestehensprognose | weiter an fortbestehensprognose-Plugin |
| Plugin-Konfiguration | kaltstart-interview |
| Eigenverwaltung-Beratung | (Skill eigenverwaltung-beratung — perspektivisch) |
| StaRUG-Restrukturierung | (Skill starug-verfahren — perspektivisch) |
| Insolvenzplan | (Skill insolvenzplan — perspektivisch) |
Mandatsannahme
- Konflikt-Check sehr strikt — Insolvenzverwalter Schuldner Gläubiger
- Streitwert bei Anfechtung Forderung Restmasse
- Honorarvereinbarung RVG / Insolvenzverwalter-Vergütung nach InsVV
- Versicherungs-Deckung D&O bei Geschäftsführer Berufshaftpflicht Insolvenzverwalter
Eskalation
- Telefon-Sofort Antragspflicht-Frist Strafbarkeit
- Binnen einer Stunde Gläubigerantrag-Reaktion Vermögensverschiebung verhindern
- Heute Eigenantrag-Vorbereitung Forderungsanmeldung
- Diese Woche Insolvenzplan-Erstentwurf Anfechtungs-Klage
Ausgabe
triage-protokoll-insolvenzrecht.md
- Aktenanlage
- Frist im Fristenbuch (§ 15a InsO drei Wochen vorrangig)
- Sofort-Strategie-Vorschlag
- Mandatsvereinbarung mit Honorarvereinbarung
- Empfehlung Folge-Skill
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellen
- InsO §§ 1 ff. 15a 17 18 19 129 ff. 146 165 270 270d
- StaRUG
- GmbHG § 64 (a. F.) ersetzt durch § 15b InsO
- StGB §§ 283 ff.
- SGB III § 165
- BGH IX. Zivilsenat
- Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Weitere Leitentscheidungen — Mandats-Triage (Stand Mai 2026)