From ki-vo-ai-act-pruefer
Analyzes personal scope under EU AI Act (Art. 3 KI-VO) for police domains: maps roles (provider, deployer, etc.), collects norms, evidence, counterarguments, next steps. Provides work product with checkpoints and risks.
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Erster Schritt der KI-VO-Prüfung: Wer ist betroffen? Unternehmen fragt welche Rolle es in der KI-VO einnimmt. Art. 3 KI-VO Rollendefinitionen. Prüfraster: Anbieter Art. 3 Nr. 3 Betreiber Art. 3 Nr. 4 Einführer Art. 3 Nr. 6 Haendler Art. 3 Nr. 7 Produkthersteller Art. 25 Bevollmaechtigter Art. 22. Output: Rollenzuordnungsentscheidung als Einstieg für alle weiteren Pflichten-Skills. Abgrenzung zu...
Erster Schritt der KI-VO-Prüfung: Wer ist betroffen? Unternehmen fragt welche Rolle es in der KI-VO einnimmt. Art. 3 KI-VO Rollendefinitionen. Prüfraster: Anbieter Art. 3 Nr. 3 Betreiber Art. 3 Nr. 4 Einführer Art. 3 Nr. 6 Haendler Art. 3 Nr. 7 Produkthersteller Art. 25 Bevollmaechtigter Art. 22. Output: Rollenzuordnungsentscheidung als Einstieg für alle weiteren Pflichten-Skills. Abgrenzung zu rolle-anbieter-prüfen-art-3-nr-3 und rolle-betreiber-prüfen-art-3-nr-4 (detaillierte Rollenentscheidungsbaeume). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Wer ein KI-System oder ein GPAI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und es unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt — entgeltlich oder unentgeltlich.
Detailprüfung: rolle-anbieter-pruefen-art-3-nr-3
Wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet, es sei denn, das System wird für persönliche, nicht berufliche Tätigkeiten genutzt.
Detailprüfung: rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4
Wer ein in einem Drittland in Verkehr gebrachtes KI-System in der EU in Verkehr bringt.
Detailprüfung: einfuehrer-importer-pflichten-art-23
Wer ein KI-System in der Lieferkette zur Verfügung stellt, ohne Anbieter oder Einführer zu sein, und wer das System nicht wesentlich verändert.
Detailprüfung: haendler-distributor-pflichten-art-24
Eine in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die vom Anbieter eines in einem Drittland ansässigen schriftlich bevollmächtigt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben zu erfüllen.
Detailprüfung: bevollmaechtigter-und-produkthersteller-pflichten-art-22-und-25
Wer ein KI-System als Sicherheitsbauteil in ein Produkt integriert, das unter Anhang I gelistete Unionsvorschriften fällt, und das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt.
Detailprüfung: bevollmaechtigter-und-produkthersteller-pflichten-art-22-und-25
In der Praxis sind Mehrfachrollen häufig:
anbieter-werden-art-25| Rolle | Nächster Skill |
|---|---|
| Anbieter | rolle-anbieter-pruefen-art-3-nr-3 |
| Betreiber | rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4 |
| Einführer | einfuehrer-importer-pflichten-art-23 |
| Händler | haendler-distributor-pflichten-art-24 |
| Bevollmächtigter / Produkthersteller | bevollmaechtigter-und-produkthersteller-pflichten-art-22-und-25 |
| Unklare Rolle / Rollenwechsel möglich | anbieter-werden-art-25 |
Die Rollenzuordnung bestimmt den gesamten weiteren Prüfverlauf. Falsche Rolleneinschätzungen können dazu führen, dass wesentliche Pflichten übersehen werden. Im Zweifel sind alle in Betracht kommenden Rollen zu prüfen.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.
Adressat: Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
PRUEFERGEBNIS — PERSOENLICHER ANWENDUNGSBEREICH ROLLEN ART 3
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]
Gepruefte Norm(en): [Art. 3 Nr. 3/4 Rn. 12]
Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]
Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin ki-vo-ai-act-prueferDetermines roles under Art. 3 of the EU AI Act (provider, deployer, importer, distributor, authorized representative, product manufacturer) and provides structured legal analysis with checkpoints, risks, and next steps.
Analyses whether a law firm qualifies as provider, deployer, or API orchestrator under the EU AI Act, with burden-of-proof and substantiation matrices.
Determines an organization's role under the EU AI Act (provider, deployer, etc.) and assesses Art. 25 quasi-provider risk via guided questioning.