Draftet Eilanträge im Kommunalaufsichtsrecht aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag. Liefert verwertbare Entwürfe mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik unter Berücksichtigung von Landesrecht, VwGO und aktueller Rechtsprechung.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 28 Abs. 2 GG — kommunale Selbstverwaltung.§ 35 Satz 1 VwVfG — Verwaltungsakt als Handlungsform.§ 40 VwVfG — Ermessensausübung.§ 47 Abs. 1 VwGO — Normenkontrolle gegen Satzungen, soweit landesrechtlich eroeffnet.§ 70 Abs. 1 VwGO — Widerspruchsfrist.§ 74 Abs. 1 VwGO — Klagefrist.§ 80 Abs. 5 VwGO — Eilrechtsschutz.§ 123 Abs. 1 VwGO — einstweilige Anordnung.§ 1 Abs. 1 KAG — Kommunalabgabenrecht als Landesrecht live prüfen.§ 2 Abs. 1 KAG — Satzungserfordernis im Abgabenrecht live nach Landesrecht prüfen.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin kommunalrecht-laenderErstellt kommunalrechtliche Eilanträge für Gemeinderatsverfahren aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag. Liefert verwertbare Entwürfe mit Fristenprüfung und Normverifikation.
Erstellt Entwürfe für Bauanträge nach deutschem Baurecht (Sachverhalt, Norm, Beweis, Antrag) mit Fristen- und Risikoampel. Prüft Landesbauordnungen, BauGB und zugehörige Beweismittel.
Erstellt verwertbare Eilantrag-Entwürfe im deutschen Straßenrecht mit Anträgen, Begründung und Beweismittellogik. Aktiviert bei Fragen zu Planfeststellung, Widmung, Baulast oder Eilrechtsschutz nach VwGO.