Erstellt aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag einen verwertbaren Kreistag-Eilantrag-Entwurf mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik im Kommunalrecht der Länder. Prüft Fristen, Normen und Zuständigkeiten.
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- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Art. 28 Abs. 2 GG — kommunale Selbstverwaltung.§ 35 Satz 1 VwVfG — Verwaltungsakt als Handlungsform.§ 40 VwVfG — Ermessensausübung.§ 47 Abs. 1 VwGO — Normenkontrolle gegen Satzungen, soweit landesrechtlich eroeffnet.§ 70 Abs. 1 VwGO — Widerspruchsfrist.§ 74 Abs. 1 VwGO — Klagefrist.§ 80 Abs. 5 VwGO — Eilrechtsschutz.§ 123 Abs. 1 VwGO — einstweilige Anordnung.§ 1 Abs. 1 KAG — Kommunalabgabenrecht als Landesrecht live prüfen.§ 2 Abs. 1 KAG — Satzungserfordernis im Abgabenrecht live nach Landesrecht prüfen.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin kommunalrecht-laenderErstellt kommunalrechtliche Eilanträge für Gemeinderatsverfahren aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag. Liefert verwertbare Entwürfe mit Fristenprüfung und Normverifikation.
Erstellt verwertbare Eilantrag-Entwürfe im deutschen Straßenrecht mit Anträgen, Begründung und Beweismittellogik. Aktiviert bei Fragen zu Planfeststellung, Widmung, Baulast oder Eilrechtsschutz nach VwGO.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.