Analyses insolvency risk for IP license agreements under German law (Section 103 InsO), including BGH case law, structuring options (escrow, security licence, prepaid royalties), and a model insolvency-proof clause.
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Wird der **Lizenzgeber insolvent**, hat der Insolvenzverwalter nach Paragraf 103 InsO das **Wahlrecht**:
Wird der Lizenzgeber insolvent, hat der Insolvenzverwalter nach Paragraf 103 InsO das Wahlrecht:
Praxis: Verwalter waehlen typischerweise Erfuellungsverweigerung, wenn das IP an einen anderen Investor verkauft werden soll - mit hoeherem Erlos.
| Entscheidung | Tragende Aussage |
|---|---|
| BGH, Urteil vom 17.11.2005 - IX ZR 162/04 | Lizenzverträge können als Dauernutzungsverträge dem Wahlrecht nach Paragraf 103 InsO unterliegen, wenn bei Verfahrenseröffnung beiderseits Hauptleistungspflichten offen sind |
| BGH, Urteil vom 21.10.2015 - I ZR 173/14 (Ecosoil) | Ein Lizenzkauf ist regelmäßig beiderseits vollständig erfüllt, sobald die Lizenz eingeräumt und der Kaufpreis gezahlt ist; dann greift Paragraf 103 InsO nicht allein wegen fortdauernder Nutzung |
| BGH IX ZR 220/09 (2012) | Bei dinglich uebertragener Lizenz kein Wahlrecht (keine gegenseitige Pflicht mehr offen) |
→ Wer dinglich uebertragene Lizenz mit Voraussetzungen für Bestaendigkeit gestaltet, schuetzt den Lizenznehmer.
Lizenz wird nur aufschiebend bedingt durch eine Bedingung gewaehrt, die jedenfalls eintritt (z. B. Zahlung des Lizenzgebers an einen Sicherheitsempfaenger). Verwalter findet im Insolvenzfall keine gegenseitig offene Pflicht mehr - Paragraf 103 InsO greift nicht.
Wenn der Lizenznehmer alle Lizenzgebuehren upfront zahlt: keine offenen gegenseitigen Pflichten mehr - Paragraf 103 InsO greift nicht.
Insolvenz-Trigger fuehrt zur Source-Code-Herausgabe (siehe escrow-quellcode-verwahrer-vereinbarung). Praktisch loest das Wartung, nicht die Lizenz selbst.
Bank gibt Lizenz als Sicherheit; im Insolvenzfall verwertet die Bank die Sicherheit (nicht der Verwalter) - Paragraf 103 InsO entfaellt.
Paragraf 16 Insolvenzfestigkeit.
(1) Die Parteien sind sich einig, dass die in diesem Vertrag eingeraeumten Nutzungsrechte als dinglich uebertragen gelten, soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist.
(2) Sollte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lizenzgebers eroeffnet werden, gilt die Hinterlegung beim Escrow-Agent gemäß Paragraf 14 als Sicherungsmittel im Sinne der Paragrafen 50, 51 InsO. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die hinterlegten Materialien zu nutzen, soweit zur Wartung und Fortfuehrung des Lizenzbetriebs erforderlich, ohne dass dies einer Erfuellungswahl nach Paragraf 103 InsO bedarf.
(3) Bereits gezahlte Lizenzgebuehren für den vereinbarten Lizenzzeitraum stehen dem Lizenznehmer als bedingt erworbene Nutzungsrechte zu und unterliegen nicht dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters.
(4) Sofern Absatz 1 bis 3 rechtlich nicht durchgreifen, vereinbaren die Parteien eine Sicherungsabtretung des Lizenzgegenstands an [Sicherheitennehmer] gemäß separater Sicherungsabrede.
escrow-quellcode-verwahrer-vereinbarungsicherungslizenz-pfandrecht-an-immaterialgueternnpx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin lizenzvertragserstellerPrüft Fristen, Form, Zuständigkeit und Sofortmaßnahmen bei Insolvenz des Unternehmers mit Auswirkungen auf Handelsvertretervertrag und Ansprüche nach HGB und InsO.
Analyses supplier pool and retention of title issues in German insolvency law, structuring facts, norms, burden of proof, counterarguments, and next steps. Produces a usable work product.
Checks deadlines, form, jurisdiction, legal remedies, and immediate measures for § 107 InsO (Eigentumsvorbehalt) in German insolvency law. Outputs a deadline and risk traffic light with next steps.