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Erstellt Abschlussmemo-Entwürfe zum Preußischen Allgemeinen Landrecht aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag mit Begründung und Anlagenlogik.
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Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
§ 241 Abs. 2 BGB — Rücksichtnahme-, Schutz- und Organisationspflichten.§ 242 BGB — Treu und Glauben als Korrektiv enger Klausel- und Anspruchsarbeit.§ 280 Abs. 1 BGB — Pflichtverletzung, Vertretenmuessen, Schaden.§ 286 Abs. 1 BGB — Verzug und Fristlogik.§ 195 BGB — regelmäßige Verjährung.§ 199 Abs. 1 BGB — Beginn der regelmäßigen Verjährung.§ 253 Abs. 2 ZPO — Bestimmtheit von Antrag und Klagegrund.§ 138 Abs. 1 ZPO — Wahrheitspflicht und vollstaendiger Tatsachenvortrag.Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin preussisches-allgemeines-landrecht-pralrErstellt Aktenvermerke und Gutachten nach Preußischem Allgemeinen Landrecht aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag. Liefert verwertbare Entwürfe mit Anträgen, Begründung und Anlagenlogik.
Creates draft memos for historical legal arguments in German legal history, assembling facts, norms, evidence, and motions into a structured output with reasoning and appendix logic.
Erstellt Entwürfe zur romanistischen Tragfähigkeit im Römischen Recht aus Sachverhalt, Norm, Beweis und Antrag mit Begründung und Anlagenlogik.