Argumentationsverbesserung und Red Team
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Vier Pflichtbausteine
- Ziel klären: Was soll entschieden, geprueft, entworfen, verbessert oder verhandelt werden?
- Kontext sichern: Rolle, Frist, Dokumente, Beteiligte, Vorgeschichte und Belege.
- Grenzen setzen: keine Blindzitate, keine erfundenen Tatsachen, keine ungewollten Zugestaendnisse.
- Ausgabeformat bestimmen: Memo, Tabelle, Schriftsatz, Brief, Beschluss, TOP, Checkliste oder Red-Team-Liste.
Workflow
- Material erfassen und sichtbar zwischen Tatsache, Behauptung und Bewertung trennen.
- Eilige Punkte vorziehen.
- Schwachstellen und Gegenargumente benennen.
- Passende Folge-Skills aus demselben Plugin vorschlagen.
- Einen verwendbaren Output liefern und offene Punkte mit
[noch klaeren] markieren.
Ausgabe
| Punkt | Befund | Risiko | Naechster Schritt |
|---|
| ... | ... | ... | ... |
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Qualitaetsgate
Ist die Antwort handlungsorientiert, knapp, respektvoll, belegnah und ohne erfundene Quellen? Sind Fristen und offene Tatsachen sichtbar? Ist der naechste Schritt eindeutig?
Prozessuale Argumentations-Prüfpunkte
- Anspruchsgrundlage konkret benannt: Norm, nicht "der Vertrag" oder "das Gesetz". Bei mehreren AG Vorrang/Konkurrenz prüfen.
- Tatbestandsmerkmale gegliedert: Jedes Merkmal mit Definition (Quelle: Rspr./Lit.), Tatsachen-Anker, Subsumtion.
- Schluessigkeit (Paragraf 253 II Nr. 2 ZPO): Beim Kläger reichen Tatsachenvortrag und Anspruchsgrundlage. Beim Beklagten ist Erheblichkeit der Einwendungen zu prüfen.
- Beweisangebot: Bei jedem streitigen Tatsachenbehauptung Beweismittel benennen (Zeuge mit Anschrift, Urkunde mit Anlagennummer, Sachverstaendiger, Augenschein, Parteivernehmung Paragraf 445 ZPO).
- Beweismass: Paragraf 286 ZPO (Vollbeweis bei haftungsbegruendenden Tatsachen) vs. Paragraf 287 ZPO (Schadensschaetzung).
- Substantiierungslast: Bei substantiiertem Vortrag ist substantiiertes Bestreiten erforderlich (Paragraf 138 II ZPO); sonst Geslaendnisfiktion Paragraf 138 III ZPO.
- Antragsfassung: bestimmt, vollstreckbar, zukunftsorientiert ("zu zahlen", nicht "geschuldet zu sein").
- Richterperspektive: Wuerde ein neutraler Richter die These nachvollziehen können? Spruchreife herstellen.
- Gegenargumente vorwegnehmen: "Eingewendet werden koennte ... Dem ist jedoch entgegenzuhalten ..." schwaecht die Gegenseite vor.
- Falle: Klageantrag unbestimmt — Paragraf 139 ZPO Hinweispflicht greift, aber zur eigenen Sicherheit den Antrag praeszise antragen.