Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich regulatorisches-recht sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Regulatorische Sektoren — typische Fristen und Sanktionsrahmen (live verifizieren)
- DSGVO (VO 2016/679): Meldepflicht Datenpannen 72 Stunden (Art. 33); Auskunftsrecht innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3); Bußgeld bis 20 Mio. Euro oder 4 % weltweiter Jahresumsatz (Art. 83 Abs. 5).
- AI Act / KI-VO (VO 2024/1689): Stufenweises Inkrafttreten 2024–2027; Verbote bereits 2 Monate nach Inkrafttreten anwendbar; Hochrisiko-Systeme Compliance-Pflichten ab 2026; Bußgeld bis 35 Mio. Euro oder 7 % Jahresumsatz.
- DSA (VO 2022/2065): Anwendbar seit 17.02.2024 (für VLOP/VLOSE bereits seit 25.08.2023); Transparenzberichte halbjährlich; Bußgeld bis 6 % Jahresumsatz.
- NIS-2 (RL 2022/2555) — Umsetzung NIS2UmsuCG: Meldung erheblicher Cybersicherheitsvorfälle 24h Erstmeldung, 72h Update, 1 Monat Abschlussbericht; Bußgeld bis 10 Mio. Euro oder 2 % Jahresumsatz (Essential entities).
- GwG/AML: Meldepflicht "unverzüglich" bei Geldwäscheverdacht (§ 43 GwG); jährliche Risikoanalyse; Bußgelder bis 1 Mio. Euro oder 2-faches wirtschaftlichen Vorteils.
- MaRisk / MaComp (BaFin): Sofortige Meldung wesentlicher Vorfälle; Outsourcing-Anzeigepflicht; jährliche Selbstbeurteilung.
- Produktsicherheit (ProdSG, GPSR VO 2023/988): Meldung gefährliches Produkt unverzüglich, max. 2 Tage; Rückrufkampagne dokumentationspflichtig.
- Praxis-Tipp: Multijurisdiktionale Regulatoren häufig parallel zuständig (z. B. BaFin + BNetzA + LfDI + EU-Kommission) — Anzeige-Kanäle und Sprachfassungen früh abstimmen.