From bautraegervertragspruefer
Analyzes Teilungserklärung and Gemeinschaftsordnung clauses in German property developer contracts (Bauträgerverträge). Checks for invalid change-of-terms powers, missing notarization, cost allocation issues, and special-use rights.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/bautraegervertragspruefer:teilungserklaerung-gemeinschaftsordnungThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
Wenn der Vertrag dem Bauträger das Recht gibt, die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nach Beurkundung einseitig zu ändern oder wenn der Erwerber verpflichtet wird, späteren Änderungen zuzustimmen, ohne dass triftige Gründe im Einzelnen benannt sind. Auch bei Untergemeinschaften, Stimmrechtsklauseln, Kostenverteilungsänderungen und Sondernutzungsrechtszuordnungen.
Wenn der Vertrag dem Bauträger das Recht gibt, die Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nach Beurkundung einseitig zu ändern oder wenn der Erwerber verpflichtet wird, späteren Änderungen zuzustimmen, ohne dass triftige Gründe im Einzelnen benannt sind. Auch bei Untergemeinschaften, Stimmrechtsklauseln, Kostenverteilungsänderungen und Sondernutzungsrechtszuordnungen.
BGH, Urteil vom 23.01.2026 - V ZR 91/25 (amtliches PDF: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2025/V_ZR__91-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1): AGB-Pflichten des Verbrauchers, Änderungen der Teilungserklärung zuzustimmen, sind nach Paragraf 308 Nummer 4 BGB unwirksam, wenn keine im Einzelnen benannten triftigen Gründe erkennbar sind; aus Paragraf 242 BGB folgt regelmäßig keine Ersatz-Zustimmungspflicht.
Prüfmatrix der Teilungserklärung mit Bewertung der Änderungsklauseln, Streichungs- oder Neufassungsforderung für das Aufforderungsschreiben an Bauträger und Notar.
Änderungsklausel Teilungserklärung
Vertragsklausel (Originalwortlaut): "[Der Bauträger ist berechtigt, die Teilungserklärung nachträglich zu ändern...]"
Befund: Die Klausel erlaubt Änderungen ohne konkret benannte triftige Gründe. Sie ist nach Paragraf 308 Nummer 4 BGB unwirksam (BGH V ZR 91/25). Eine Ersatz-Zustimmungspflicht aus Paragraf 242 BGB besteht regelmäßig nicht.
Gewünschte Fassung:
"Änderungen der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung des Erwerbers. Eine Zustimmung kann nur verlangt werden, wenn ein im Vertrag einzeln benannter triftiger Grund vorliegt, die Änderung Inhalt, Umfang, Wert, Nutzbarkeit, Kostenlast, Stimmrechte, Sondernutzungsrechte und Gemeinschaftsflächen des Erwerbers nicht nachteilig berührt und dem Erwerber die Änderung in Textform mit Begründung nachgewiesen wird."
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bautraegervertragsprueferPrüft Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Erstverwalter in Bauträgerverträgen auf rechtliche Risiken und erstellt eine WEG-Risikokarte mit Normankern und Änderungsverlangen.
Prüft WEG-Teilungserklärungen bei Bauträgerverträgen auf Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungsrechte und problematische Klauseln. Liefert Prüfraster, Fristen- und Risikoampel mit Sofortmaßnahmen.
Begründung von Wohnungseigentum und Gestaltung der Teilungserklärung – vertragliche Einräumung § 3 WEG gegenüber Teilung durch den Alleineigentümer § 8 WEG, Inhalt der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum § 5 WEG einschließlich der zwingend gemeinschaftlichen Bestandteile, Sondernutzungsrechte und ihre Verdinglichung § 10 Abs. 3 WEG, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung § 7 WEG, Grundbuchvollzug und Änderung der Gemeinschaftsordnung. Use when eine Teilungserklärung entworfen oder geprüft, die Zuordnung eines Bauteils zu Sonder- oder Gemeinschaftseigentum geklärt oder eine Gemeinschaftsordnung geändert werden soll.