From bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer
Prüft Frist, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen für die Rückgewähr nach § 11 AnfG; liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
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1. Ist der Gegenstand noch beim Anfechtungsgegner vorhanden? (Duldungsklage möglich)
Die Anfechtung nach dem AnfG führt nicht zur Nichtigkeit der angefochtenen Rechtshandlung. Sie begründet nur eine Duldungspflicht des Anfechtungsgegners.
Rechtsfolge: Der Anfechtungsgegner ist verpflichtet, dem Gläubiger gegenüber so zu dulden, als ob die angefochtene Rechtshandlung nicht stattgefunden hätte. Der Anfechtungsgegner muss die Zwangsvollstreckung in den weggegebenen Gegenstand dulden.
Unterschied zu InsO: Bei der InsO-Anfechtung ist der Gegenstand zur Insolvenzmasse zurückzugewähren (§ 143 InsO). Beim AnfG genügt die Duldung der Zwangsvollstreckung durch den klagenden Gläubiger.
Ist die Rückgewähr des Gegenstands möglich und verhältnismäßig, kann der Gläubiger statt bloßer Duldung die Herausgabe verlangen (Naturalrestitution).
Ist die Rückgewähr des Gegenstands unmöglich (Weiterveräußerung, Verbrauch, Untergang), schuldet der Anfechtungsgegner Wertersatz in Höhe des Verkehrswertes zum Zeitpunkt des Empfangs.
Bösgläubigkeit: Kannte der Anfechtungsgegner den Anfechtungsgrund, haftet er für alle nach der Kenntnis eingetretenen Wertminderungen und für gezogene Nutzungen.
Hat der Anfechtungsgegner eine Gegenleistung erbracht, kann er bei Rückgewähr des Gegenstands Rückforderung seiner Gegenleistung nach §§ 812 ff. BGB verlangen — dies nur gegen den Schuldner, nicht gegen den anfechtenden Gläubiger (h.M.).
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Normwahl oder unvollständiger Sachverhalt kann das Ergebnis vollständig entwerten.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bereicherungs-und-anfechtungsrecht-prueferPrüft AnfG-Grundtatbestand und Anfechtungsberechtigte nach § 2 AnfG: vollstreckbarer Titel, Fälligkeit, Fruchtlosigkeit, Fristen, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen mit Fristen- und Risikoampel.
Analyzes the legal consequences of contesting a contract under BGB §§ 142 and 122, covering ex-tunc nullity, restitution, and reliance damages. Suitable for studying or preparing client arguments in German civil law.
Guides collaborative design exploration before implementation: explores context, asks clarifying questions, proposes approaches, and writes a design doc for user approval.