Strafrechtliche: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
Spezialwissen: Strafrechtliche: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- Normen-/Quellenanker: AI, WP, BRAO, StBerG, WPO, PAO, BNotO, KI.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld § 203 StGB prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
Tatbestand § 203 StGB (Auszug)
- § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB: Offenbaren eines Geheimnisses, das einem als Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer u. a. anvertraut oder bekannt geworden ist — Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe.
- § 203 Abs. 4 StGB (Privilegierung Mitwirkende seit 2017): Mitwirkende Personen (Sekretariat, IT-Dienstleister) werden ausdrücklich erfasst; Offenbaren ist tatbestandsmäßig.
- § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 StGB: Rechtfertigung, wenn der Berufsträger die mitwirkenden Personen sorgfältig ausgewählt und auf die Schweigepflicht förmlich verpflichtet hat (analog § 1 VerpflG-Form).
- § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 2: bei Erbringung von Tätigkeiten außerhalb der EU/EWR ist die Vertraulichkeit gleichwertig sicherzustellen.
Tatbestandsmerkmal "Offenbaren"
Offenbaren ist jede Form der Kenntnisverschaffung Dritter. Bei KI-Tools relevant:
- Übermittlung an den Anbieter (Upload, API-Call) — offenbarungsfähig.
- Speicherung beim Anbieter — wirkt fort.
- Training mit Mandantendaten — offenbart gegenüber unbestimmtem Personenkreis.
- Logs / Telemetrie: technische Übermittlung kann Offenbaren sein, wenn Mandantendaten enthalten.
Beweisfragen in der Praxis
- Verpflichtungserklärung Dienstleister: Wortlaut, Datum, Unterschrift; bei juristischer Person Vertretungsbefugnis prüfen.
- Sorgfältige Auswahl: Dokumentation der Prüfung (TOMs, Zertifikate ISO 27001, SOC 2, BSI C5, Trust Center).
- Überwachung: regelmäßige Reviews, Anlassprüfung bei Vorfällen.
- Datenflussplan: zeigt, welche Daten an wen gehen — entscheidende Grundlage für die strafrechtliche Bewertung.
Beleg-Checkliste
- AVV nach Art. 28 DSGVO
- TOMs nach Art. 32 DSGVO
- Verpflichtung mit Schweigepflichthinweis nach § 203 StGB
- Sub-Dienstleister-Liste mit Zustimmungsregelung
- Datenflussdiagramm mit Klassifizierung der Inhalte
- Restrisiko-Bewertung und Freigabe durch Berufsträger
Trade-off
Strafrechtliches Risiko ist meist durch saubere Verpflichtung und Sorgfaltsdokumentation beherrschbar; das berufsrechtliche Risiko (Sanktion durch Anwaltskammer) bleibt nach Maßgabe der Standesrechtsorganisation auch bei rechtmäßiger Lage relevant — frühzeitige Abstimmung mit der Kammer in Grenzfällen empfehlenswert.