From berufsrecht-ki-vertragspruefung
Prüft strafrechtliche Belehrungen nach § 203/204 StGB und Berufsrecht (BRAO etc.). Zerlegt Ergebnis, Frist, Zuständigkeit, Beweislast, Gegenposition und liefert eine Substantiierungsmatrix zur Risikobewertung von Dienstleisterverpflichtungen.
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- **KI-/Berufsrechtsproblem (Strafrechtliche Belehrung prüfen):** Prüfe die strafrechtliche Belehrung des Dienstleisters nach Absatz drei Satz zwei Nummer eins der einschlaegigen Dienstleisterregelung. Pflichtinhalte § 203 Absatz eins drei vier und sechs StGB und § 204 StGB. Empfehlung Normtext als Vertragsanlage. Hinweis auf Sekundaerpflicht des Dienstleisters nach § 203 Absatz vier Satz zwei ...
Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 der jeweiligen Dienstleisterregelung verlangt die Verpflichtung des Dienstleisters "unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung". Diese Folgen ergeben sich aus § 203 StGB und § 204 StGB.
Pro Beruf identische Anforderung in:
Wer ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Angehöriger der dort genannten Berufsgruppen anvertraut oder bekanntgeworden ist. Nr. 1 erfasst unter anderem Notare; Nr. 3 erfasst Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare (alternativ), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vergleichbare Berufsgruppen.
Die in Abs. 1 Genannten dürfen fremde Geheimnisse gegenüber sonstigen mitwirkenden Personen offenbaren, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen Personen erforderlich ist. Dies ist die strafrechtliche Befugnisnorm, die das Berufsrecht (§ 43e BRAO etc.) ergänzt.
Abs. 4 Satz 1: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf die "sonstigen mitwirkenden Personen", wenn sie das Geheimnis unbefugt offenbaren.
Abs. 4 Satz 2 Nr. 1: Sekundärpflicht der Berufsgeheimnisträger — sie haben die mitwirkenden Personen vertraglich zur Geheimhaltung zu verpflichten. Wer dies unterlässt, macht sich nach § 203 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StGB selbst strafbar. Das ist der zentrale strafrechtliche Druckpunkt für die Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung.
Gewerbsmäßiges Handeln führt zu erhöhter Strafandrohung. Relevant insbesondere für den Dienstleister selbst, der eine Datenverwertung betreibt.
Verwertung fremder Geheimnisse zu eigenen Zwecken. Konkurrenznorm zu § 203 StGB für Fälle, in denen das Geheimnis nicht offenbart, sondern wirtschaftlich verwertet wird (etwa Modelltraining mit Mandatsdaten zu Wettbewerbszwecken).
| Punkt | Fundstelle | Ampel | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Verweis auf § 203 StGB | |||
| Verweis auf § 204 StGB | |||
| Belehrung im Vertragstext | |||
| Normtext als Anlage | |||
| Belehrung umfasst auch Subunternehmer |
Im Skill klauselvorschlaege befindet sich ein Mustertext der Anlage Normtext §§ 203, 204 StGB, der direkt in den Vertrag übernommen werden kann.
Adressat: Kanzlei intern — Tonfall: sachlich-juristisch
Belehrungsprüfvermerk §§ 203/204 StGB [DATUM]
Anbieter: [NAME] | Vertrag: [DOKUMENT, VERSION]
Prüfpunkt 1: Belehrung im Vertrag
Vorhanden: ja / nein
Fundstelle: [KLAUSEL, ABSCHNITT]
Deckt ab: § 203 Abs. 1 / Abs. 3 Satz 2 / Abs. 4 / Abs. 6 / § 204
Prüfpunkt 2: Normtext als Anlage
Normtext §§ 203/204 StGB als Anlage beigefügt: ja / nein
Prüfpunkt 3: Weiterverpflichtung Subunternehmer
Vertrag verpflichtet Dienstleister zur Belehrung der Subunternehmer: ja / nein
Fundstelle: [KLAUSEL]
Ergebnis
Ampel strafrechtliche Belehrung: GRUEN / GELB / ROT
Luecken: [BESCHREIBUNG]
Handlungsbedarf: [ERGAENZUNGSKLAUSEL / RUECKFRAGE AN ANBIETER]
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin berufsrecht-ki-vertragspruefungPrüft strafrechtliche Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage zu § 203 StGB (Geheimnisverrat durch Berufsträger). Liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortschritten.
Prüft die berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Compliance beim Einsatz externer IT- und KI-Dienstleister in Kanzleien (§ 203 StGB, Art. 28 DSGVO) und liefert eine Fristen- und Risikoampel mit Sofortmaßnahmen.
Zerlegt GeschGehG-Bausteine für KI-Nutzungsrichtlinien in Kanzleien nach Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und Output. Liefert eine Beweislast- und Substantiierungsmatrix.