From BGB AT Prüfer
Prüft Anfechtungsfristen, -erklärungen und Bestätigung nach §§ 121–124, 144 BGB. Berechnet Fristen, bewertet Unverzüglichkeit und erkennt Bestätigungshandlungen.
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- Mandant bemerkt Irrtum beim Kauf drei Wochen nach Vertragsschluss und fragt, ob Anfechtung noch möglich ist.
§ 121 BGB (unverzüglich nach Kenntnis): Grundsätzlich gilt eine kurze Zeitspanne von einigen Tagen. Bei anwaltlicher Vertretung kann die Frist etwas länger sein, da Rücksprache erforderlich ist. Eine Woche gilt als Anhaltswert, mehr als zwei Wochen sind regelmäßig zu lang.
§ 124 BGB (bei §§ 123 und 124 BGB): Ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung oder Ende der Zwangslage. Absolute Ausschlussfrist zehn Jahre ab Abgabe der Willenserklärung.
Mit der Bestätigung nach § 144 BGB verzichtet der Anfechtungsberechtigte auf sein Anfechtungsrecht. Die Bestätigung muss in Kenntnis des Anfechtungsgrunds erfolgen. Sie kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Erfüllung der Verbindlichkeit) erklärt werden.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin bgb-at-prueferChecks deadlines, form, and requirements for contesting declarations of intent under BGB §§ 121-124, 144. Provides a deadline and risk traffic light with immediate steps.
Checks deadlines and contestation periods under the German Anfechtungsgesetz (AnfG), providing a deadline and risk traffic light with immediate steps.
Prüft Fristen, Rücktritt und Kündigung im BGB Besonderen Teil: Pflichtverletzung, Fristsetzung, Gestaltungsrechte, Rechtsfolgen und Vertragstypen.