Checks deadlines, form, jurisdiction, and immediate steps for German temporary agency work Equal Pay claims; provides a risk and deadline traffic light.
How this skill is triggered — by the user, by Claude, or both
Slash command
/fachanwalt-arbeitsrecht:ar-leiharbeit-equal-pay-spezialThe summary Claude sees in its skill listing — used to decide when to auto-load this skill
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
Fokus: Leiharbeit: Equal-Pay-Anspruch Paragraf 8 AÜG, Überlassungshöchstdauer 18 Monate Paragraf 1 Abs. 1b AÜG, Verbot verdeckter Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes Paragraf 10 AÜG, Gleichbehandlungsgrundsatz und tarifliche Abweichungsmöglichkeit.
AR: Leiharbeit — Equal Pay und AÜG-Spezial und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.Wenn Unterlagen (Überlassungsvertrag, Arbeitsvertrag, Einsatzplan) vorliegen, diese zuerst auswerten. Minimalfragen:
Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Stammkräfte geltenden Arbeitsbedingungen (Entlohnung, Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten etc.), sofern kein abweichender Tarifvertrag gilt.
Ununterbrochene Überlassung an denselben Entleiher; Unterbrechungen < 3 Monate zählen nicht (Paragraf 1 Abs. 1b Satz 2 AÜG). Wechsel des Entleihers oder Unterbrechung > 3 Monate setzt Frist neu.
Maximal 18 aufeinanderfolgende Monate beim selben Entleiher.
Nach Paragraf 10 Abs. 1 AÜG gilt ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher als zustande gekommen, wenn:
Leiharbeitnehmer kann innerhalb von 1 Monat nach Kenntnis der fehlenden Erlaubnis erklären, am Leiharbeitsverhältnis festzuhalten. Fristversäumnis → Arbeitsverhältnis zum Entleiher.
Wer als Werkvertrag oder Dienstvertrag bezeichnet ist, aber tatsächlich in die Betriebsorganisation des Auftraggebers integriert ist (Weisungsgebundenheit, kein eigenes Betriebsmittel, keine eigene Unternehmensstruktur), ist Leiharbeitnehmer. Konsequenz: AÜG greift, Erlaubnispflicht, Equal Pay.
Prüfkriterien (BAG-Linie):
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| 1. Vergleichskraft ermitteln | Welche Stammkraft macht vergleichbare Arbeit beim Entleiher? (Qualifikation, Tätigkeit) |
| 2. Vergütungsvergleich | Was verdient die Vergleichskraft? Welche Zulagen, Urlaubstage, Arbeitszeit? |
| 3. Zeitraum | Ab wann gilt Equal Pay? Beginn der Überlassung oder nach 9 Monaten? |
| 4. Differenzberechnung | Monatliche Differenz × Monate = Nachforderung |
| 5. Ausschlussfristen | Vertragl. oder tarifliche Verfallfristen prüfen! |
| 6. Klage | ArbG zuständig; Paragraf 2 ArbGG |
fachanwalt-arbeitsrecht-betriebsratsanhoerung für BR-Beteiligungsrechte bei Leiharbeitspezial-entgtranspg-verhandlung-vergleich-und-eskalation wenn Equal-Pay und Entgeltdiskriminierung sich überschneidenar-einfuehrung-mandantenanliegen für Erstrouting bei unklarem Sachverhaltnpx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-arbeitsrechtReviews equal pay for temporary workers under German law (AÜG) using BAG/EU case law. Calculates wage differentials by period and generates legal document templates.
Reviews AGB (general terms and conditions) in German employee leasing contracts for compliance with AÜG and BGB; provides red/yellow/green risk assessment and immediate action steps.
Triages labor law cases from cold start: identifies role, goals, deadlines, required documents, and routes to specialized skills. Provides deadline/risk traffic light and immediate next steps.