Prüft Anklagen wegen besonders schweren Betrugs (§ 263 Abs. 3 StGB): Fristen, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg, Sofortmaßnahmen mit Risikoampel.
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Spezial-Mandat: Anklage oder Hauptverhandlung mit Vorwurf eines besonders schweren Falles nach § 263 Abs. 3 StGB. Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Regelbeispiele sind Indikatoren, kein Tatbestandsmerkmal; die Gesamtschau entscheidet. Abzugrenzen vom Grundtatbestand § 263 Abs. 1 (eigener Skill) und vom Bandenbetrug § 263 Abs. 5 StGB (eigener Skill).
Spezial-Mandat: Anklage oder Hauptverhandlung mit Vorwurf eines besonders schweren Falles nach § 263 Abs. 3 StGB. Strafrahmen sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Regelbeispiele sind Indikatoren, kein Tatbestandsmerkmal; die Gesamtschau entscheidet. Abzugrenzen vom Grundtatbestand § 263 Abs. 1 (eigener Skill) und vom Bandenbetrug § 263 Abs. 5 StGB (eigener Skill).
| Strategie | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Regelbeispiel komplett bestreiten | Strafrahmen § 263 Abs. 1 (5 Jahre Hoechstmass) | Hauptverhandlung lang, ggf. Glaubhaftigkeitsproblem |
| Regelbeispiel akzeptieren plus § 46a StGB | Indiz-Widerlegung; Bewaehrungsfaehigkeit | Eingestaendnis Tat- und Erwerbsstruktur |
| Verstaendigung mit Strafrahmen | Planbarkeit | Bindung an Mindeststrafe |
| Gewerbsmaessigkeit umdeuten als einmalige Notlage | Indiz-Widerlegung Nr. 1 | Beweisbar? |
| Schaden bestreiten ueber Schadensgutachten | Loescht Nr. 2 | Aufwand, Gegengutachten StA |
"Das in der Anklage genannte Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB Gewerbsmaessigkeit ist im Lichte der Gesamtumstaende und der vor Hauptverhandlung erfolgten vollstaendigen Schadenswiedergutmachung (§ 46a Nr. 1 StGB) widerlegt. Der Mandant verfuegte zur Tatzeit ueber ein regulaeres Erwerbseinkommen aus der Taetigkeit bei [Arbeitgeber] mit Netto-Monatseinkommen von [Betrag] EUR; eine Tat-Einnahmequelle von einigem Umfang ist nicht gegeben."
"Der in der Anklage in Hoehe von [Betrag] EUR bezifferte Schaden zerfaellt nach Aktenlage in [Anzahl] Einzeltaten mit jeweils unter 50.000 EUR. Die Schwelle des grossen Ausmasses gemaess § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Var. 1 StGB ist nach staendiger Rechtsprechung des BGH pro Einzeltat zu pruefen. Eine Anwendung des Regelbeispiels scheidet damit aus."
strafrecht-spezial-betrug-263-stgb-grundtatbestand — Grundtatbestand.strafrecht-spezial-bandenbetrug-263-stgb — Bandenstruktur.strafrecht-spezial-subventionsbetrug-264-stgb — Konkurrenznorm.fachanwalt-strafrecht-verstaendigung-257c-toa-46a — Verstaendigung.plaedoyer-vorbereitung-strafverteidigung — Plaedoyer.npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin fachanwalt-strafrechtAnalyzes Betrug § 263 StGB cases for defense or victim representation: checks deadlines, jurisdiction, and immediate measures; outputs a risk traffic light and action steps.
Organizes case files, evidence, gaps, and follow-up requests for fraud under §263 StGB; produces a working product with checkpoints, risks, and next steps.
Prüfung der zentralen Vermögensdelikte des Wirtschaftsstrafrechts – Untreue § 266 StGB mit Missbrauchs- und Treubruchstatbestand, Vermögensbetreuungspflicht und der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Präzisierung des Vermögensnachteils, Betrug § 263 StGB in den Erscheinungsformen des Eingehungs- und Erfüllungsbetrugs, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a StGB als typische Geschäftsführerhaftung, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299 StGB sowie die Vermögensabschöpfung nach §§ 73 ff. StGB. Use when ein wirtschaftsstrafrechtlicher Vorwurf gegen Organe oder Mitarbeiter zu bewerten, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln oder das Abschöpfungsrisiko zu beziffern ist.