Berechnet den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB für Handelsvertreter und Vertriebsverträge inkl. Rohertrag, Prognoseabzug, Abzinsung, Billigkeitskorrektur und Höchstbetragsgrenze.
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Berechnet den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB: Rohertragsberechnung auf Basis der Jahresprovision, Prognoseabzug für Neukundenentwicklung, Abzinsung, Billigkeitskorrektur sowie Höchstbetragsgrenze einer durchschnittlichen Jahresvergütung nach § 89b Abs. 2 HGB und richtlinienkonformer EuGH-Rechtsprechung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Be...
Berechnet den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB: Rohertragsberechnung auf Basis der Jahresprovision, Prognoseabzug für Neukundenentwicklung, Abzinsung, Billigkeitskorrektur sowie Höchstbetragsgrenze einer durchschnittlichen Jahresvergütung nach § 89b Abs. 2 HGB und richtlinienkonformer EuGH-Rechtsprechung. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB. Er deckt die wichtigsten Normen des deutschen Handelsvertreterrechts nach HGB §§ 84–92c ab und bezieht die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG sowie einschlägige BGH- und EuGH-Rechtsprechung ein. Der Skill zielt auf konkrete, umsetzbare Ergebnisse: Schriftsätze, Berechnungen, Vertragsentwürfe und Prüfvermerke. Sowohl die Handelsvertreter- als auch die Unternehmerseite werden abgedeckt.
Das deutsche Handelsvertreterrecht ist im fünften Buch des HGB in den §§ 84 bis 92c geregelt. Es setzt die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG in nationales Recht um. Kernprinzipien sind: Selbständigkeit des Handelsvertreters, Provisionsanspruch, Informationsrechte, Ausgleichsanspruch bei Vertragsende sowie Schutz vor einseitiger Benachteiligung. BGH und EuGH haben das Handelsvertreterrecht durch zahlreiche Entscheidungen geprägt, insbesondere zur Berechnung des Ausgleichs, zur Richtlinienkonformität und zu Ausschlussgründen. Praktisch relevant sind insbesondere: Provisionsabrechnungen und Buchauszug (§ 87c HGB), nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB). Zwingende Vorschriften zum Schutz des Handelsvertreters nach § 92c HGB können vertraglich nicht abgebedungen werden; entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin handelsvertreterrechtPrüft Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB auf Entstehung, Berechnung, Fristen und Durchsetzung in Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen. Liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortmaßnahmen.
Prüft Handelsvertreterausgleichsansprüche nach § 89b HGB: Fristen, Form, Zuständigkeit, Rechtsweg und Sofortmaßnahmen mit Fristen- und Risikoampel.
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