Prüft Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB auf Entstehung, Berechnung, Fristen und Durchsetzung in Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen. Liefert Fristen- und Risikoampel mit Sofortmaßnahmen.
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Analysiert den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB vollständig: Entstehungsvoraussetzungen (neue Kunden, wesentliche Erweiterung), Höchstbetrag von einer Jahresprovision, Ausschlussgründe nach § 89b Abs. 3 HGB, Berechnung nach der BGH-Stufenmethode sowie Anmeldefrist nach § 89b Abs. 4 HGB. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit,...
Analysiert den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB vollständig: Entstehungsvoraussetzungen (neue Kunden, wesentliche Erweiterung), Höchstbetrag von einer Jahresprovision, Ausschlussgründe nach § 89b Abs. 3 HGB, Berechnung nach der BGH-Stufenmethode sowie Anmeldefrist nach § 89b Abs. 4 HGB. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Unterstützt bei rechtlichen Fragen rund um Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB — Entstehung, Berechnung und Durchsetzung. Er deckt HGB §§ 84–92c und die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG ab. Ziel: konkrete, umsetzbare Ergebnisse für Handelsvertreter und Unternehmer. Zwingende Normen (§ 92c HGB) schützen den Handelsvertreter auch bei ausländischer Rechtswahl. BGH und EuGH haben zentrale Rechtsfragen durch Leitentscheidungen geprägt.
Das Handelsvertreterrecht steht im fünften Buch des HGB (§§ 84 bis 92c). Es gilt als Sonderprivatrecht zwischen Arbeits- und allgemeinem Handelsrecht. Die EU-Handelsvertreterrichtlinie 86/653/EWG setzt europäische Mindeststandards. Kernprinzipien: Selbständigkeit, Provisionsanspruch, Buchauszug, Ausgleich bei Vertragsende. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 90a HGB) und Delkredere (§ 86b HGB) regeln Sonderlagen. Zwingende Vorschriften nach § 92c HGB schützen den Handelsvertreter. Entgegenstehende Klauseln sind nach § 134 BGB nichtig. Für grenzüberschreitende Sachverhalte bestimmt die Rom-I-Verordnung das anwendbare Recht. Zwingende Normen wie Ausgleich (§ 89b HGB) und Buchauszug (§ 87c HGB) stehen nicht zur Disposition. Bei Statusfragen (Selbständigkeit) ist das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV maßgeblich.
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin handelsvertreterrechtBerechnet den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB für Handelsvertreter und Vertriebsverträge inkl. Rohertrag, Prognoseabzug, Abzinsung, Billigkeitskorrektur und Höchstbetragsgrenze.
Analyzes Handelsvertreterausgleich claims under §89b HGB, checking deadlines, form, jurisdiction, and legal remedies. Provides a risk traffic light and immediate action steps.
Checks deadlines, formal requirements, jurisdiction, legal remedies, and immediate measures for commercial agent compensation claims under § 89b HGB. Provides a deadline and risk traffic light with immediate steps.