From Krisenfrüherkennung und StaRUG-Management
Prüft die Warnpflicht nach Paragraph 102 StaRUG bei Jahresabschlusserstellung und erstellt Tatbestandsvermerke, Hinweisschreiben oder Aktenvermerke.
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Lies zuerst Auftragsschreiben, Jahresabschlussunterlagen, Fortführungsannahmen, Saldenlisten, offene Posten, Mahnungen, Vollstreckungsunterlagen, frühere Hinweise und Gesprächsvermerke. Frage nur nach Tatsachen, die aus den vorhandenen Dateien nicht hervorgehen und für den nächsten Arbeitsschritt entscheidend sind.
Lies zuerst Auftragsschreiben, Jahresabschlussunterlagen, Fortführungsannahmen, Saldenlisten, offene Posten, Mahnungen, Vollstreckungsunterlagen, frühere Hinweise und Gesprächsvermerke. Frage nur nach Tatsachen, die aus den vorhandenen Dateien nicht hervorgehen und für den nächsten Arbeitsschritt entscheidend sind.
Liefere zunächst eines dieser Arbeitsprodukte:
Paragraf 102 StaRUG greift nur, wenn sämtliche Voraussetzungen belegt sind:
| Tatbestandsmerkmal | Leitfrage | Mindestbeleg |
|---|---|---|
| Berufsträger | Handelt ein Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt? | Auftrag und verantwortlicher Bearbeiter |
| Jahresabschlusserstellung | Gehört die Erstellung eines Jahresabschlusses zum konkreten Auftrag? | Auftragsschreiben, Honorarabrede, Arbeitspapiere |
| Möglicher Insolvenzgrund | Deuten offenkundige Tatsachen oder Rechtsfragen auf einen möglichen Insolvenzgrund nach den Paragrafen 17 bis 19 InsO hin? | konkrete Zahlen, Fälligkeiten, Titel, Fortführungsannahmen |
| Offenkundigkeit | Ergeben sich die Anhaltspunkte ohne insolvenzrechtliche Sonderermittlung aus den verfügbaren Unterlagen und bekannten Umständen? | Fundstelle und Erkenntnisdatum |
| Vermutete Unkenntnis | Muss der Berufsträger annehmen, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist? | bisherige Kommunikation, Organprotokolle, fehlende Prüfung |
Eine laufende Buchführung, Monats-BWA, Lohnabrechnung, Due Diligence oder ein sonstiges Beratungsmandat löst Paragraf 102 StaRUG für sich allein nicht aus. Entsteht dort ein Krisensignal, sind gesonderte vertragliche und berufsrechtliche Pflichten zu prüfen. Diese Prüfung darf nicht als gesetzlicher Hinweis nach Paragraf 102 StaRUG ausgegeben werden, wenn kein Auftrag zur Jahresabschlusserstellung besteht.
Ordne jedes Signal einem möglichen Insolvenzgrund zu, ohne aus einem Bilanz- oder Buchungswert vorschnell Insolvenzreife abzuleiten:
| Signal | Prüfspur | Fehlerbremse |
|---|---|---|
| Nicht gedeckter Fehlbetrag oder negatives Eigenkapital | Paragraf 19 InsO und Fortführungsannahme nach Paragraf 252 Absatz 1 Nummer 2 HGB | bilanzielle Unterdeckung ist nicht automatisch insolvenzrechtliche Überschuldung |
| Dauerhaft überfällige Verbindlichkeiten, Vollstreckungen, Rücklastschriften | Paragraf 17 InsO, Fälligkeit, ernsthaftes Einfordern, verfügbare Mittel | keine starre Prozent- oder Altersregel als alleinigen Nachweis verwenden |
| Auslaufende Kreditlinie oder sichere künftige Finanzierungslücke | Paragraf 18 InsO mit regelmäßigem 24-Monats-Zeitraum | Paragraf 18 InsO ist keine Insolvenzantragspflicht |
| Zweifel an Unternehmensfortführung | Fortführungswerte und belastbare Fortführungsprognose | der Abschlussersteller schuldet ohne Zusatzauftrag keine vollständige Insolvenzreifeprüfung |
Trenne stets:
Das Schreiben muss die konkrete Warnfunktion erfüllen. Es enthält:
Paragraf 102 StaRUG bestimmt keine feste Antwortfrist von sieben oder vierzehn Tagen und schreibt keine bestimmte Versandart vor. Bestimme Dringlichkeit und Wiedervorlage nach dem konkreten Insolvenzrisiko. Bei möglicher bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ein bloßer Routinetermin ungeeignet.
[Briefkopf des Berufsträgers]
[Ort], [Datum]
[Mandant und Geschäftsleitung]
[Anschrift]
Unser Zeichen: [Zeichen]
Betreff: Jahresabschluss zum [Stichtag] - Hinweis auf einen möglichen
Insolvenzgrund und die Pflichten der Geschäftsleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind mit der Erstellung des Jahresabschlusses zum [Stichtag]
beauftragt. Aus den uns hierzu vorliegenden Unterlagen ergeben sich
folgende offenkundige Anhaltspunkte:
1. [Tatsache, Betrag, Stichtag und genaue Unterlage]
2. [Tatsache, Betrag, Stichtag und genaue Unterlage]
3. [gegebenenfalls widersprechende oder noch fehlende Information]
Diese Umstände können auf einen Insolvenzgrund nach Paragraf [17, 18
oder 19] InsO hindeuten. Damit ist noch keine abschließende Feststellung
der Insolvenzreife verbunden. Die Geschäftsleitung muss die mögliche
Insolvenzreife und die daraus folgenden Pflichten unverzüglich fachkundig
prüfen lassen.
Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ein Antrag nach Paragraf
15a InsO ohne schuldhaftes Zögern zu stellen. Die dort genannten
Höchstzeiträume von drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen
bei Überschuldung sind keine erlaubten Wartefristen. Zahlungen nach
Eintritt der Insolvenzreife sind zusätzlich an Paragraf 15b InsO zu
messen.
Bitte lassen Sie uns bis [risikogerecht bestimmter Zeitpunkt] den Erhalt
und den Ansprechpartner für die sofortige Prüfung bestätigen. Für die
Prüfung fehlen derzeit insbesondere [Unterlagen oder Entscheidungen].
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Berufsbezeichnung]
Anlagen:
1. [Unterlage]
2. [Unterlage]
Primärquellen:
Führe einen Aktenvermerk mit:
Vor Ausgabe prüfen:
npx claudepluginhub klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --plugin krisenfrueherkennung-starugCreates a client warning letter under Section 102 StaRUG when annual financial statements reveal potential insolvency grounds. Outputs initial notice, escalation steps, internal memo, and proof of delivery.
Creates a warning letter for tax advisors upon crisis signals, checking §102 StaRUG applicability for annual financial statements. Produces evidence matrix, letter, access plan, and follow-up.
Orchestrates StaRUG early warning system tasks: organizes case files, evidence, gaps, and follow-ups; delivers actionable output with audit points, risks, and next steps for legal departments in insolvency law.