Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich insolvenzplan-starug-planwerkstatt sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- InsO §§ 13, 15a, 17-19, 21, 35, 38, 87, 129 ff., 174 ff.; StaRUG; AnfG; GmbHG § 15a/§ 64 a.F.-Nachwirkungen.
- Zahlungsfähigkeit, Überschuldung, Masse, Aussonderung/Absonderung, Anfechtung, Forderungsanmeldung und Geschäftsleiterhaftung trennen.
- Zahlen immer mit Stichtag, Quelle, Bankstand, Fälligkeit, Liquiditätslücke und Planannahme dokumentieren.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Plan-spezifische Ampel-Trigger
- ROT — sofort handeln:
- StaRUG-Plan, aber Schuldner bereits zahlungsunfähig § 17 InsO oder überschuldet § 19 InsO → StaRUG fällt weg (§ 33 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG, Aufhebung Restrukturierungssache), Antragspflicht § 15a InsO!
- Insolvenzplan: Erörterungstermin § 235 InsO steht, Stellungnahmen § 232 InsO fristgebunden.
- StaRUG: gerichtliche Planabstimmung § 23 StaRUG vorbereiten; Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG befristet auf 3 Monate, Verlängerung max. auf 8 Monate.
- GELB — Fristen laufen:
- Forderungsanmeldung § 174 InsO Anmeldefrist beachten — Plan baut auf Tabelle auf.
- Planvorlagepflicht § 218 Abs. 2 InsO bei Auftrag durch Gläubigerversammlung.
- Anzeige nach Paragraf 31 StaRUG: Wirkungsverlust grundsätzlich nach sechs Monaten, nach vorheriger Erneuerung nach zwölf Monaten; Long-Stop rechtzeitig kalendrieren.
- GRÜN — Vorbereitung:
- IDW S6-Sanierungskonzept als Basis für darstellenden Teil.
- Klassenbildung § 222 InsO / § 9 StaRUG sauber dokumentieren.
Plan-spezifische Risiken
- Minderheitenschutz: Insolvenzplan § 251 InsO (Schlechterstellungstest gegenüber Regelverfahren), StaRUG § 64 StaRUG (Schlechterstellungstest gegenüber Best-Alternative-to-Negotiated-Agreement / Nicht-Plan-Szenario).
- Cross-Class-Cram-Down: Paragrafen 26 bis 28 StaRUG verlangen Ohne-Plan-Test, angemessene Planwertbeteiligung, Gruppenmehrheit und Rangprüfung; Ausnahmen nur nach Paragraf 28 StaRUG.
- Steuerlich: Sanierungsgewinn § 3a EStG (gerichtsbestätigter Insolvenzplan, gerichtsbestätigter Restrukturierungsplan oder vergleichbare Sanierung) — frühzeitig Lohnsteuerhilfe/Steuerberater einbinden.